Private Krankenversicherung: Rechnen Sie mit dem Besten!

28. Oktober 2011

Gerade Leistungsträger in Unternehmen und Staat sind darauf angewiesen, schnellstmöglich wieder gesund zu werden. Wenn Sie selbständig, Unternehmer, Beamter oder angestellte Führungskraft sind, sollten Sie sich deshalb bei einer privaten Krankenversicherung (PKV) versichern. Da können Sie Bestleistungen bekommen – und trotzdem weniger bezahlen.

Wenn Sie besondere Verantwortung tragen, sollten Sie sehr schnell wieder gesund werden. Da hilft es, wenn Sie bei einer PKV versichert sind. Denn als Privatversicherter erhalten Sie immer die bestmöglichen medizinischen Leistungen, die erfahrensten Spezialisten – und das alles in schnellstmöglicher Zeit. Denn: Privatversicherte bekommen meistens schneller Termine. Das alles hilft Ihnen, schneller wieder fit zu sein.

Dieser Service kostet natürlich Geld. Aber überraschenderweise kann eine Private Krankenversicherung aus vielerlei Gründen günstiger sein. Denn: Für die PKV ist nicht Ihr Einkommen interessant, sondern Ihr persönlicher Gesundheitszustand. Sind Sie jung, sportlich und gesundheitsbewusst, werden Sie in der Regel sehr wenig PKV-Beiträge bezahlen.

Deshalb: Rechnen Sie mit dem Besten – und testen Sie hier mal ganz unverbindlich und kostenlos, was Sie für Ihre Private Krankenversicherung bezahlen müssten. Machen Sie den PKV-Test mit diesem gratis Online PKV Vergleichsrechner.

Wenn Sie sich bei einer PKV versichern, können Sie immer mit dem Besten rechnen: Beste medizinische Leistungen zu besten Versicherungsbeiträgen. Selbständige, Beamte und Angestellte mit einem Jahreseinkommen über 49.500 Euro können so Geld sparen und besser krankenversichert sein.

Warum das so ist? Ganz einfach: Privatversicherte belasten die Budgets der Ärzte nicht, die ihnen von den gesetzlichen Krankenkassen vorgegeben werden. Privatversicherte erhalten ja eine Rechnung, die sie dann an ihre PKV weiterleiten. Jeder Arzt freut sich über diese willkommene Zusatzeinnahme.

Außerdem besteht Wahlfreiheit bei den versicherten Leistungen in einer PKV. Wer Sie wollen, können Sie umfangreiche Leistungspakete versichern, in denen z.B. die Chefarzt- oder Einzelbett-Behandlung im Krankenhaus enthalten sind. Wenn Sie dies aber nicht brauchen, dann müssen Sie diese Exklusivleistungen natürlich nicht zu versichern.

Aber wie gesagt: Rechnen Sie einfach mal mit dem Besten – und nutzen Sie unverbindlichen und kostenlosen PKV-Rechner. Am besten jetzt gleich. Denn: Je schneller Sie in eine PKV wechseln, um mehr Geld können Sie sparen.

Krankenversicherungen und Lebensversicherungen vergleichen lohnt sich

12. Oktober 2011

Viele spielen mit dem Gedanken, entweder eine Krankenversicherung oder eine Lebensversicherung abzuschließen. Doch bei dem großen Angebot der Versicherer und deren Leistungen blickt man nicht so leicht durch. Daher sollte jeder einen Lebensversicherung Vergleich anstellen. So kann man zusätzlich noch ein wenig einsparen. Die Krankenversicherung vergleichen lohnt sich ebenfalls, hier ist ein Sparpotenzial drinnen.

Eine Lebensversicherung ist sinnvoll, denn so sind die Hinterbliebenen im Todesfall abgesichert. Bei den Lebensversicherungen gibt es zwei Möglichkeiten der Auszahlung. Zum einen wird ausbezahlt, wenn der Todesfall eingetreten ist. Schließt man bereits in jungen Jahren eine Lebensversicherung ab, hat diese eine gewisse Laufzeit. Ist die abgelaufen, kann der Versicherungsnehmer sich die Summe ausbezahlen lassen. Danach kann wieder eine Neue abgeschlossen werden. Doch auch vor dem Abschluss einer Lebensversicherung gilt, diese zu vergleichen. Im Internet ist ein Lebensversicherung Vergleich einfach zu machen. Dazu gibt es praktische Versicherungsrechner, bei denen man die gewünschte Summe im Todesfall, sowie die Laufzeit eingibt. Man bekommt als Ergebnis alle Versicherungsunternehmen, die die Lebensversicherung anbieten. Ein Lebensversicherung Vergleich ist so einfach zu machen, schließlich möchte man die günstigste Prämie zu den besten Konditionen bezahlen.

Viele Versicherungen bieten den Kunden eine Krankenversicherung an. Bei den vielen Angeboten ist leicht der Überblick zu verlieren. Daher sollte jeder, der sich überlegt eine Versicherung abzuschließen, die Krankenversicherung vergleichen. Gibt man diesen Begriff in eine Suchmaschine ein, bekommt der Kunde alle Versicherungen aufgelistet, die diese Versicherung anbieten. Bei den Rechnern kann man verschiedene Optionen dazubuchen, die man gerne im Versicherungsfall in Anspruch nehmen möchte. Nicht immer braucht man das gesamte Paket, das die Unternehmen anbieten, daher kann sich der Kunde nur das auswählen, was er braucht. So bezahlt der Kunde nur für die gewollten Leistungen, das macht die Versicherung günstiger. Viele bieten auch eine Mitversicherung von Angehörigen an. Die Prämie dafür ist recht niedrig und man sollte sich überlegen, ob man dieses Angebot in Anspruch nehmen möchte. Krankenversicherung vergleichen lohnt sich sicher.

CSS Versicherung mit maxi Tarif

05. Januar 2011

CSS.maxi heißt der neue Rundumversorger der CSS: Inhaltlich bietet der Tarif umfassende Leistungen bei Zahnersatz, großen Hilfsmitteln, Sehhilfen und Heilpraktikerbehandlungen. Zudem gibt es freie Krankenhauswahl und Krankenversicherungsschutz im Ausland.

Die CSS gehört nicht nur gemäß procontra-Maklerstudie zu den Top-Anbietern, der Tarif PKVZ-CSS.maxi ist ebenfalls Sieger im von der Stiftung Warentest durchgeführten Finanz-Test im Bereich Ergänzungsprodukte für Ersatzleistungen. Diejenigen, die den CSS.maxi wählen, bekommen bei einer zahnärztlichen Regelversorgung volle Erstattung der Kosten für Zahnersatz, zahnärztlichen Aufwand und zahntechnische Laborleistungen. Darüber hinaus werden 90 Prozent übernommen, sofern durch ein Bonusheft regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen nachgewiesen werden können.
Bei den großen Hilfsmitteln übernimmt die CSS einen Betrag von bis zu 600 Euro für jeweils zwölf zusammenhängende Monate. Mit bis zu 200 Euro innerhalb von 24 Monaten unterstützt die CSS Brillen und Kontaktlinsen und bis zu 300 Euro gibt es, sofern in den drei vorhergehenden Jahren keine Leistungen im Anspruch genommen wurden.
Nach Inanspruchnahme einer Behandlung beim Heilpraktiker bekommt der Versicherte innerhalb eines Kalenderjahres 80 Prozent der Kosten für die heilpraktische Behandlung und die verordneten Arznei-, Verbands- und Heilmittel zurück und nach den ersten 24 Versicherungsmonaten bis zu 800 Euro jährlich. Noch besser verhält es sich bei der Krankenhauswahl: Kunden, die sich im Krankenhaus ihrer Wahl behandeln lassen wollen, werden auch dorthin gehen können. Die CSS übernimmt hier 100 Prozent der anfallenden Mehrkosten. Auch der Auslandkrankenschutz ist bemerkenswert: Dauert eine Auslandsreise bis zu 45 Tage, trägt die CSS alle aus Krankheit oder Unfällen resultierenden Kosten, ebenso die Anreise eines Angehörigen.

ARAG Ergänzungstarif für GKV-Versicherte

03. Januar 2011

Die ARAG Krankenversicherung bietet derzeit online ein Angebot für einen Ergänzungstarif für gesetzlich krankenversicherte Personen. Diese Krankenzusatzversicherung der ARAG Krankenversicherung AG können alle gesetzlich Krankenversicherten als Kassenpatient, wenn sie einen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung der Bundesrepublik Deutschland (GKV) haben und kein Kostenerstattungsprinzip gewählt haben, in Anspruch nehmen. Der Abschluss des sogenannten Tarifs V 100 erfolgt direkt online.

Die Leistungen der ARAG Krankenversicherung im Tarif V 100 sind vielfältig. Erstattet werden 100 % der auch nach Vorleistung der GKV verbleibenden Kosten für ambulante Untersuchungen zur Vorsorge oder Früherkennung von Krankheiten. Die erstattungsfähigen Maßnahmen sind im Verzeichnis für Vorsorgeuntersuchungen des ARAG Krankenversicherung Tarif V 100 ablesbar. Die Erstattung für Vorsorgeuntersuchungen ist beschränkt auf einen Höchstbetrag von insgesamt 1.000 Euro innerhalb von jeweils zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren.
Erstattet werden 100 % der auch nach Vorleistung der GKV verbleibenden Kosten für Schutzimpfungen gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO). Darüber hinaus werden unabhängig von einer bestehenden Empfehlung der STIKO vorgenommene Schutzimpfungen gegen Tollwut, Hepatitis und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME ) und Schutzimpfungen als Prophylaxe für Auslandsreisen übernommen. Die Erstattung für Schutzimpfungen ist beschränkt auf einen Höchstbetrag von insgesamt 200 Euro innerhalb von jeweils zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren.
Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden immer dem Kalenderjahr zugerechnet, in dem sie angefallen sind, also in dem die Vorsorgeuntersuchung oder Schutzimpfung vorgenommen wurde bzw. die Impfstoffe bezogen wurden. Privatärztliche Rechnungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sind nur dann erstattungsfähig, sofern die Maßnahmen nicht im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung abgerechnet werden können. Die Leistungen der GKV sind in jedem Fall immer zuerst zu beanspruchen.

Neues Jahr, neue Gesundheitsreform

01. Januar 2011

Ab sofort müssen die gesetzlich Krankenversicherten mehr für ihren Gesundheitsschutz zahlen. Der allgemeine Beitragssatz hat sich trotz der Absenkung der Bemessungsgrenze von 14,9 auf 15,5 Prozent erhöht. Davon trägt der Arbeitgeber einen Anteil von 7,3 Prozent, den Rest müssen die Beschäftigten beisteuern. Auch fällt die Begrenzung der Zusatzbeiträge weg. Zusätzlich können die Krankenkassen also einen Zusatzbeitrag erheben, wenn sie mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen. Die bisher geltende Begrenzung von 1 Prozent des Bruttoeinkommens wurde aufgehoben. Übersteigt die Zusatzbelastung einen Anteil von 2 Prozent des Gehalts, soll ein Sozialausgleich greifen. Für die Versicherten wird es wesentlich teuer, da sie ab jetzt nun Kostensteigerungen im Gesundheitswesen vollkommen alleine tragen müssen.

Wesentlich attraktiver hingegen ist gerade für Besserverdienende infolge der Beitragserhöhung der Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV). Der Höchstsatz in der GKV steigt von 558,75 Euro in diesem Jahr auf 575,44 Euro in 2011. Zusätzlich muss noch der Beitrag für die Pflegeversicherung entrichtet werden. Die Gesamtbelastung erhöht sich dadurch auf rund 650 Euro jeden Monat. Angestellte können den PKV-Wechsel durchführen, sofern ihr Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze ist. Das Gehalt muss aufs Jahr gerechnet über einem Wert von 49.500 Euro liegen. Erstmals gilt ab jetzt auch die sogenannte 1-Jahresfrist. Angestellte können dann also in die PKV wechseln, wenn das Einkommen einmalig über der Entgeltgrenze liegt. Berufseinsteiger können sogar sofort der PKV beitreten – unter der Bedingung, dass das Arbeitsentgelt voraussichtlich höher als 49.500 Euro in 2011 in der Summe sein wird. In der privaten Krankenversicherung kalkulieren sich die Tarife nach Eintrittsalter, Geschlecht und dem versicherten Leistungsumfang. Vor dem Abschluss hat der Antragstellte Angaben zu seinem Gesundheitszustand zu machen, dann findet eine Prüfung durch die Privatversicherer statt und dann kommt es gegebenenfalls zum Vertragsabschluss.

Preisvergleichsportale für Zahnärzte bleiben weiterhin zulässig

30. Dezember 2010

Zahnärztliche Behandlungen sind nicht immer günstig. Gerade beim Zahnersatz kann es für den Patienten richtig teuer werden: In Abhängigkeit von der jeweiligen Behandlung sind Kassenpatienten dazu gezwungen, satte Zuzahlungen zu leisten bzw. einen relativ hohen Eigenanteil zu tragen. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass die Höhe der Kosten nicht nur von der Behandlungsmethode abhängig ist. Auch die Wahl des Zahnarztes kann einen entscheidenden Kostenfaktor verkörpern.

Aus diesem Grund kann es sich richtig lohnen, die Preise für Zahnarztleistungen zu vergleichen. Durch Wahl des richtigen Zahnarztes lässt sich eine ordentliche Ersparnis erzielen. Eine solche Auswahl ist unter anderem per Internet möglich. Inzwischen gibt es mehrere Vergleichsportale, auf denen sich Kunden gezielt Angebote von Zahnärzten unterbreiten lassen können.

Allerdings sind viele Zahnärzte auf derartigen Plattformen nicht aktiv, da in Deutschland ein Werbeverbot für Ärzte existiert. Ein in Baden-Württemberg praktizierender Zahnarzt erhielt einen Verweis vom zuständigen Berufsgericht, weil er auf einem Preisvergleichsportal aktiv gewesen ist. Daraufhin zog er vor Gericht, um ein entscheidendes Urteil zu erwirken. Immerhin wurde der Fall vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt. Das Gericht hat entschieden, dass es als zulässig gilt, wenn Zahnärzte auf derartigen Portalen aktiv sind – schließlich würden die Patienten profitieren. Gleiches gilt dann natürlich auch für einen Zahnarzt in Berlin. Ein ganz ähnliches Urteil wurde ein paar Wochen zuvor auch vom Bundesgerichtshof gesprochen – dementsprechend dürften die Vergleichsportale in den kommenden Monaten stark wachsen.

Im Übrigen sind diese Portale nicht nur für Kassenpatienten interessant. Auch PKV-Versicherte können profitieren, schließlich kommt es häufiger vor, dass auch sie einen Teil der anfallenden Kosten selbst tragen müssen.

Teil der Pflegepolice mit zusätzlicher Riester-Option?

28. Dezember 2010

Eines der angestrebten Vorhaben der schwarz-gelben Koalition ist es, in die Pflegeversicherung eine private Zusatzversicherung einzuarbeiten, die in wesentlichen Punkten dem Prinzip der Riester-Rente entspricht. Die gesetzlichen Krankenkassen stellen sich jedoch vollkommen dagegen. Gernot Kiefer, der für den Sektor Pflege als Vorstand im Spitzenverband der Krankenkassen verantwortlich ist, führt in seiner Begründung aus, dass ein „individuelles Ansparen dem Solidargedanken der Pflegeversicherung“ nicht gerecht werden würde. Der Finanzbedarf jedes Versicherten ist verschieden groß, schließlich sind das Risiko und der Grad einer Pflegebedürftigkeit in der Bevölkerung ungleich verteilt.

Für Kiefer gibt es eine andere Lösung, den erwarteten Beitragsanstieg für alle Versicherten aufzufangen. Seiner Meinung nach muss ein Kapitalstock kollektiv aufgebaut werden. Im Jahre 2014 werden die Ausgaben der Pflegeversicherung mit Sicherheit höher sein als die Einnahmen oder Rücklagen. Aus diesem Grunde muss der Beitragssatz dann von aktuell 1,95% um ungefähr 0,15% aufgestockt werden – unter der Bedingung, dass sich sonst keine Änderungen ergeben.
Darüber hinaus wies Kiefer noch einmal auf den immer wieder beklagten Fachkräftemangel in der Pflege hin. Unter anderem sind für ihn die Pflegeeinrichtungen an der Situation schuld, da ein nicht geringer Anteil der Einrichtungen seinen Beschäftigen immer noch nicht den Mindestlohn bezahlt und auch der Tariflohn (im Durchschnitt zwischen 1.700 und 2.700 Euro brutto) keinen besonderen Anreiz darstelle.

Auch Studenten müssen mehr für Krankenkasse zahlen

26. Dezember 2010

Der allgemeine Versicherungssatz wird zum Jahresbeginn von 14,9 auf 15,5 Prozent erhöht. Infolge dieses Anstiegs wird auch die Belastung für die Studenten größer. Die Kosten in der Krankenkasse steigen und so müssen auch Jungakademiker ab dem nächsten Monat, also Januar 2011, wesentlich tiefer in die Tasche greifen, um ihre Krankenkasse zu bezahlen. Der Beitragssatz für Studierende wird dabei um bis zu 21 Prozent höher ausfallen. Nach Informationen der Regierung haben gesetzlich versicherte Studenten ab dem 1. Januar nun 55,55 Euro jeden Monat zu entrichten. Ab dem Sommersemester 2011 wird der Beitrag dann nochmals erhöht, vorraussichtlich auf 64,77 Euro .
Dieser zweite Kostenanstieg zum Sommersemester lässt sich auch durch die Bafög-Erhöhung erklären – zumindest für diejenigen Studenten, die Bafög beziehen. Der Krankenkassenbeitrag berechnet sich je nachdem, wie hoch die Förderung für den Studenten angelegt ist. Seit dem Wintersemester 2010 gibt es nun mehr Bafög. Der neue Höchstsatz liegt bei 670 Euro monatlich. Das bedeutet, dass die Studierenden mit Bafög-Förderung im Durchschnitt 13 Euro mehr im Monat zur Verfügung haben, was sich wiederum auf den Kassenbeitrag auswirkt. Vergleicht man nun die neuen Summen mit den Ausgangswerten, erhöht sich der derzeitige Beitrag zur Krankenversicherung um beinahe 21 Prozent.

Bei Studenten, die das 14. Fachsemester oder das 30. Lebensjahr vollendet haben, verändert sich nichts, schließlich gilt für sie bei allen gesetzlichen Krankenkassen ein einheitlicher Beitrag. Dieser richtet sich nach den allgemeinen Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung. Jüngere Studierende haben u.U. noch die Möglichkeit, um eine eigene Krankenversicherung herumzukommen: Sie können sich bei ihren Eltern im Rahmen der Familienversicherung absichern lassen, sofern diese gesetzlich krankenversichert sind.

Was ist Hauptberuflichkeit im Sinne der Krankenkasse?

24. Dezember 2010

Selbstständig zu sein bedeutet unter anderem, dass man den Hauptteil seines Einkommens aus einer selbstständigen Tätigkeit erzielt. Sogar Personen, die mehr als zwanzig Stunden für ihre selbstständige Arbeit verwenden, sind ab jetzt in diesem Sinne selbstständig. Bislang wurden sie in einen anderen Personenkreis eingestuft, im Einzelfall kann dies noch immer geschehen. In dem Fall, in dem mindestens ein Arbeitnehmer eingestellt wird, der nicht in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis ist, gilt die selbstständige Tätigkeit für einen Hauptberuf ebenfalls als bestätigt.

Was aber hat es nun genau mit der neuen Definition von Hauptberuflichkeit auf sich? Welche weiteren Veränderungen ergeben sich daraus? Ein Beispiel wäre, wenn die betroffene Person bisher über den eigenen Ehepartner im Rahmen der Familienversicherung ohne weitere Kosten versichert gewesen, ist. In diesem Fall hat die Krankenkasse nun die Möglichkeit, eine eigene Versicherung zu verlangen. Damit kann man sagen, dass das für den gesetzlich Versicherten keine Vorteile hat, da ja zusätzliche Kosten entstehen können.
Möchte der betroffene Selbstständige weiter freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert bleiben, hat er ab dem 01. Januar des kommenden Jahres mindestens einen Beitrag von 285,52 Euro zu bezahlen. Sollte der Selbstständige allerdings unwillig sein, Beiträge an die gesetzlichen Kassen zu zahlen, stehen ihm noch zwei Optionen offen. Zum einen kann er seine selbstständige Tätigkeit derart einschränken, dass der Begriff hauptberuflicher Selbstständiger für ihn nicht mehr greifen kann. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn ein Arbeitsverhältnis eingegangen wird und durch diese nichtselbstständige Tätigkeit der Haupterwerb erzielt würde. Ist der Selbstständige Besitzer einer Boutique und beginnt nun noch als Verkäufer in einem andere Geschäft zu arbeiten und der Arbeitgeber erfährt von beiden Jobs, wäre es möglich, dass er denjenigen gar nicht erst einstellt oder unverzüglich wieder entlässt, da Kunden eventuell abgeworben werden könnten. Damit bleibt die Frage offen, ob dies also ohne Probleme durchführbar ist.
Eine weitere Option, nicht für die gesetzliche Kasse Beiträge zu zahlen wäre es, sofort in die private Krankenversicherung einzutreten. Als hauptberuflich Selbstständiger ist dies jederzeit möglich. In der letzten Zeit gab es einige Veränderungen in der PKV. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass diese Versicherung viele Vorteile bietet. Nicht nur, dass die Beiträge häufig niedriger als in der GKV liegen, in der PKV kann der Versicherungsschutz auch nach individuellen Gesichtspunkten zusammengestellt werden. Darüber hinaus entfällt das Zahlen der Praxisgebühr. Außerdem werden in der Regel von den privaten Krankenversicherungen auch mehr Leistungen erbracht als von den gesetzlichen Kassen. Neben der Schulmedizin übernehmen viele Private auch Kosten, die für alternative Medizin und Behandlungen anfallen. Auf diese Weise kann für eine niedrigere Prämie eine bessere Leistung erlangt werden. Es ist demnach durchaus empfehlenswert, sich über das Abschließen einer privaten Krankenversicherung Gedanken zu machen, wenn man selbstständig ist.

Continentale mit attraktivem PKV-Wechsel-Angebot

22. Dezember 2010

Viele Versicherte denken jetzt über einen Wechsel in die private Krankenversicherung nach. Vor allem der steigende Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung zum 01. Januar 2011 von 14,9 % auf 15,5 % bringt höhere Kosten für die Versicherten in der gesetzlichen Krankenkassen mit sich. Arbeitgeber müssen sich infolge der Gesundheitsreform auf einen höheren Beitragssatz für die Sozialversicherung einstellen, der Arbeitgeberanteil für die Krankenversicherung steigt um 0,3% auf 7,3%. Außerdem wird im neuen Jahr zum ersten Mal seit 1949 eine Absenkung der Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung erwartet. Während sie in diesem Jahr bei 45.000 Euro lag, soll sie in 2011 auf 44.550 Euro sinken. Die Absenkung ist auf die Kopplung der Beitragsbemessungsgrenze an die Reallohnentwicklung zurückzuführen. Letztere war durch die weltweite Wirtschafts- und Finanzkrise rückläufig.
Im Gegensatz zum Westen, wo die Beitragsbemessungsgrenze mit 66.000 Euro pro Jahr stabil bleibt, soll sie im Osten von 55.800 Euro auf 57.600 Euro steigen.

Jetzt in die PKV zu wechseln, ist angesichts dieser Voraussetzungen eine gute Idee. Schließlich hat auch die Bundesregierung im Rahmen der jüngsten Gesundheitsreform den Wechsel in die private Krankenversicherung vereinfacht. Bislang war es so, dass Arbeitnehmer erst dann in die private Krankenversicherung wechseln duften, wenn sie drei Jahre in Folge die sogenannte Versicherungspflichtgrenze überschritten hatten. Für 2010 liegt diese nun im Jahr bei 49.950 Euro bzw. bei monatlich 4.162,50 Euro. Ab dem 31. Dezember 2010 wird ein Wechsel in die private Krankenversicherung schon nach einmaligem Überschreiten möglich sein wird. Kunden können bereits zum 1. Januar 2011 direkt in die private Krankenversicherung wechseln, wenn Sie in 2010 ein Jahresarbeitseinkommen von über 49.950 Euro erhalten haben oder wenn sie erstmalig berufstätig wurden beziehungsweise als Selbstständiger in eine Arbeitnehmerbeschäftigung gewechselt sind und ihr Einkommen die Versicherungspflichtgrenze von 49.950 Euro überschreitet oder wenn sie eine Gehaltserhöhung bekommen haben, durch die das monatliche Einkommen auf über 4.162,50 Euro gestiegen ist.

Sofern diese Voraussetzungen zutreffen, sollten die Versicherten nicht zögern und wechseln. Ein interessantes Angebot hat dabei die Continentale Krankenversicherung. Der neue private Krankenversicherungstarif Comfort ist für die private Gesundheitsvorsorge perfekt geeignet. Comfort ist die passende Krankenversicherung für Kunden, die beim Thema Leistung keine Einbußen machen möchten und wollen, dass bei ihrer Gesundheitsversorgung verantwortungsbewusst gehandelt und zugleich ökonomisch gearbeitet wird. Comfort gibt die Freiheit, individuell und flexibel einen hochwertigen Versicherungsschutz zu schaffen und erstklassige Optionen in Anspruch zu nehmen, damit der Kunde auch für zukünftige Veränderungen vorbereitet ist. Für weitere Informationen stehen die Internetseiten und auch die Hotline der Continentale jederzeit zur Verfügung.