GKV-Verluste durch Umstellung

30. August 2010

Durch den Gesetzesentwurf des Gesundheitsministeriums zur Vereinfachung des Wechsels von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung werden Einbußen für die GKV in Höhe von 200 Millionen Euro entstehen. Nach Angaben der Techniker Krankenkasse ist diese Schätzung noch optimistischer als die Realität es wohl sein wird – die TKK geht vielmehr von Verlusten für die GKV in Höhe von 500 Millionen aus.

Nach Inhalt eines Gesetzesentwurfs sollen Angestellte schneller in die private Krankenversicherung wechseln können, wenn sie die derzeitige Versicherungspflichtgrenze von 49.950 Euro Bruttojahreseinkommen überschreiten. Bislang war es so, dass die Versicherungspflichtgrenze drei Jahre in Folge überschritten werden musste, bevor ein Wechsel möglich war. Diese Regelung war unter Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) beschlossen worden, um Gutverdiener und ihre entsprechend höheren Beiträge länger an die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) binden zu können. Die schwarz-gelbe Regierungskoalition möchte nun aber zur vorherigen Regelung zurückkehren, welche lediglich ein Jahr als Wartefrist vor dem Wechsel in die private Krankenversicherung bestimmt. In dem Gesetzesentwurf zur Verkürzung der Wartefrist wird von Einbußen für die gesetzliche Krankenversicherung in Höhe von 200 Millionen Euro ausgegangen, welche aus dem Wechsel von 30.000 gut verdienenden Versicherungsnehmern hervorgehen werden.

Die Techniker Krankenkasse äußert sich gegenüber den Verfassern des Gesetzentwurfes kritisch, da es geschönte Planzahlen seien. Nach ihren eigenen Berechnungen hält der TK-Vorstandchef Norbert Klusen Einbußen von einer halben Milliarde Euro und 110.000 wechselnde Versicherte für realistischer. Klusen sieht die Folgen für das gesamte System der gesetzlichen Krankenversicherung und die derzeit knapp 160 gesetzlichen Krankenkassen als problematisch an. Seiner Ansicht nach ist die Neuregelung überflüssig und sogar schädlich für das Solidarsystem. Die erst vor kurzem beschlossenen Einsparungen bei Medikamenten und zusätzlichen Einnahmen über Zusatzbeiträge würden auf diese Weise gleich wieder aufgezehrt. Außerdem bleibt es fraglich, inwieweit dieser Gesetzentwurf zur Stabilisierung der klammen Krankenkassen beitragen kann.