Höhere Beiträge für Frauen vollkommen unproblematisch?

01. September 2010

Die Bundesregierung hat eine Frauen gegenüber eher problematische Einstellung hinsichtlich der Versicherungsbeiträge. Sie sieht die verschiedenen Versicherungsprämien für Frauen und Männer in der privaten Krankenversicherung (PKV) als gerechtfertigt an und betrachtet diese nicht als Ungleichbehandlung im Sinne des Grundgesetzes. Diese Ansicht ergab sich aus einer Stellungnahme der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke.
Es gibt aus diesem Grund in der PKV auch keine Notwendigkeit für Unisex-Tarife, wie sie bei der Riester-Rente existiert. Eine unterschiedliche Gestaltung von Versicherungstarifen, die sich an dem Merkmal des Geschlechts orientiert, ist sogar nach europäischem und deutschem Recht zulässig. In ihrer Anfrage hatte die Fraktion Die Linke insbesondere betont, dass für jüngere Frauen die PKV-Prämien um über 20 Prozent kostenintensiver sind als für Männer des gleichen Alters. Kosten der Schwangerschaft dürften dabei auf keinen Fall zu verschiedenen Beiträgen führen, wie es in der Anfrage weiter lautet. Aus neuesten Untersuchungen geht aber hervor, „dass die Aufwendungen in bestimmten Fällen höher liegen als bei Männern“. Sofern derartige Differenzen feststünden, sei die unterschiedliche Prämienhöhe nicht willkürlich, sondern gerechtfertigt. Außerdem werde die Prämienkalkulation der PKV stets überprüft.
Angaben der Bundesregierung zufolge sind nur 2,73 Millionen Frauen in der PKV vollversichert, wohingegen es immerhin 4,5 Millionen Männer und 1,6 Millionen Kinder sind. Der kleinere Frauenanteil ist vermutlich so zu erklären, „dass Arbeitnehmerinnen im Durchschnitt ein geringeres Einkommen haben und deshalb seltener die Versicherungspflichtgrenze überschreiten“. Dadurch wird die PKV nur in geringem Umfang mit Schwangerschaftskosten belastet: Lediglich 76.000 der 682.514 Geburten des Jahres 2008 fielen auf die PKV zurück.