Wahltarife gesetzlicher Krankenkassen bieten keine Planungssicherheit

03. September 2010

Die Techniker Krankenkasse ist die erste gesetzliche Krankenkasse, die ihren Wahltarif „Privatpatient“ geschlossen hat. Die Versicherten haben nur noch die Gelegenheit, ihn bis Ende des Jahres in Anspruch zu nehmen. Bis zu diesem Zeitpunkt werden sie beim Arzt noch wie Privatpatienten behandelt, da ihre Kasse bis zum 3,5-fachen Gebührensatz erstattet. In der Zwischenzeit müssen sich diese Versicherten jedoch für eine andere Zusatzabsicherung entscheiden.

Christopher Kühn, Bereichsvorstand beim unabhängigen Finanz- und Vermögensberater MLP und zuständig für Rheinland-Pfalz und das Saarland sagt, dass dieser Fall die Schwäche von Wahltarifen bei gesetzlichen Anbietern offenbart, also dass die Versicherten keinerlei Planungssicherheit haben. Wahltarife sind im Grundsatz Zusatztarife, mit denen eine gesetzliche Krankenversicherung ihren Versicherten ein höheres Absicherungsniveau ermöglicht. Angebote gibt es vor allem für Reiseschutz, Zahnersatz und im Krankenhausbereich. Im Gegensatz zu privaten Zusatzversicherungen, die einige Krankenkassen in Zusammenarbeit mit privaten Versicherern auch im Programm haben, fehlt Wahltarifen bei gesetzlichen Krankenkassen jedoch die versicherungstechnische Grundlage wie in der PKV. So erfolgt zum Beispiel keine Kapitalstockbildung, mit der die vereinbarten Leistungen für die Versicherten dauerhaft sichergestellt sind. Auch eine Risikoprüfung, die verhindert, dass der Tarif innerhalb kürzester Zeit zu einem Verlustgeschäft für die Versichertengemeinschaft und somit auch für den Versicherer wird, ist nicht vorhanden.