Zahnärztliche Behandlungen sind nicht immer günstig. Gerade beim Zahnersatz kann es für den Patienten richtig teuer werden: In Abhängigkeit von der jeweiligen Behandlung sind Kassenpatienten dazu gezwungen, satte Zuzahlungen zu leisten bzw. einen relativ hohen Eigenanteil zu tragen. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass die Höhe der Kosten nicht nur von der Behandlungsmethode abhängig ist. Auch die Wahl des Zahnarztes kann einen entscheidenden Kostenfaktor verkörpern.
Aus diesem Grund kann es sich richtig lohnen, die Preise für Zahnarztleistungen zu vergleichen. Durch Wahl des richtigen Zahnarztes lässt sich eine ordentliche Ersparnis erzielen. Eine solche Auswahl ist unter anderem per Internet möglich. Inzwischen gibt es mehrere Vergleichsportale, auf denen sich Kunden gezielt Angebote von Zahnärzten unterbreiten lassen können.
Allerdings sind viele Zahnärzte auf derartigen Plattformen nicht aktiv, da in Deutschland ein Werbeverbot für Ärzte existiert. Ein in Baden-Württemberg praktizierender Zahnarzt erhielt einen Verweis vom zuständigen Berufsgericht, weil er auf einem Preisvergleichsportal aktiv gewesen ist. Daraufhin zog er vor Gericht, um ein entscheidendes Urteil zu erwirken. Immerhin wurde der Fall vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt. Das Gericht hat entschieden, dass es als zulässig gilt, wenn Zahnärzte auf derartigen Portalen aktiv sind – schließlich würden die Patienten profitieren. Gleiches gilt dann natürlich auch für einen Zahnarzt in Berlin. Ein ganz ähnliches Urteil wurde ein paar Wochen zuvor auch vom Bundesgerichtshof gesprochen – dementsprechend dürften die Vergleichsportale in den kommenden Monaten stark wachsen.
Im Übrigen sind diese Portale nicht nur für Kassenpatienten interessant. Auch PKV-Versicherte können profitieren, schließlich kommt es häufiger vor, dass auch sie einen Teil der anfallenden Kosten selbst tragen müssen.