Neues Jahr, neue Gesundheitsreform

01. Januar 2011

Ab sofort müssen die gesetzlich Krankenversicherten mehr für ihren Gesundheitsschutz zahlen. Der allgemeine Beitragssatz hat sich trotz der Absenkung der Bemessungsgrenze von 14,9 auf 15,5 Prozent erhöht. Davon trägt der Arbeitgeber einen Anteil von 7,3 Prozent, den Rest müssen die Beschäftigten beisteuern. Auch fällt die Begrenzung der Zusatzbeiträge weg. Zusätzlich können die Krankenkassen also einen Zusatzbeitrag erheben, wenn sie mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen. Die bisher geltende Begrenzung von 1 Prozent des Bruttoeinkommens wurde aufgehoben. Übersteigt die Zusatzbelastung einen Anteil von 2 Prozent des Gehalts, soll ein Sozialausgleich greifen. Für die Versicherten wird es wesentlich teuer, da sie ab jetzt nun Kostensteigerungen im Gesundheitswesen vollkommen alleine tragen müssen.

Wesentlich attraktiver hingegen ist gerade für Besserverdienende infolge der Beitragserhöhung der Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV). Der Höchstsatz in der GKV steigt von 558,75 Euro in diesem Jahr auf 575,44 Euro in 2011. Zusätzlich muss noch der Beitrag für die Pflegeversicherung entrichtet werden. Die Gesamtbelastung erhöht sich dadurch auf rund 650 Euro jeden Monat. Angestellte können den PKV-Wechsel durchführen, sofern ihr Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze ist. Das Gehalt muss aufs Jahr gerechnet über einem Wert von 49.500 Euro liegen. Erstmals gilt ab jetzt auch die sogenannte 1-Jahresfrist. Angestellte können dann also in die PKV wechseln, wenn das Einkommen einmalig über der Entgeltgrenze liegt. Berufseinsteiger können sogar sofort der PKV beitreten – unter der Bedingung, dass das Arbeitsentgelt voraussichtlich höher als 49.500 Euro in 2011 in der Summe sein wird. In der privaten Krankenversicherung kalkulieren sich die Tarife nach Eintrittsalter, Geschlecht und dem versicherten Leistungsumfang. Vor dem Abschluss hat der Antragstellte Angaben zu seinem Gesundheitszustand zu machen, dann findet eine Prüfung durch die Privatversicherer statt und dann kommt es gegebenenfalls zum Vertragsabschluss.