Nach Elternzeit wieder in die PKV

20. Dezember 2010

Um die Kontinuität bei der Krankenversicherung zu wahren, kommt es mit der Gesundheitsreform zu einer weiteren neuen Regelung ab 1. Januar 2011, welche für Eltern in der privaten Krankenkasse sehr sinnvoll ist. Personen, die nach Vollendung der Eltern- oder Pflegezeit eine Teilzeitbeschäftigung aufnehmen, können in Zukunft weiter Mitglied in der privaten Krankenversicherung (PKV) bleiben.

Bis zum heutigen Tag war es so, dass Teilzeitbeschäftigte im Anschluss an eine Eltern- oder Pflegezeit immer zurück in die gesetzliche Krankenkasse mussten, sofern das Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze lag. Ab 2011 wird sich dies nun ändern: Im Rahmen der Gesundheitsreform werden die neuen gesetzlichen Regelungen bestimmen, dass im Anschluss an die gesetzlichen Schutzzeiten die Versicherung in der PKV weiterhin offen ist, auch wenn das Einkommen unterhalb der Verdienstgrenze liegt. Die Mehrheit der Betroffenen haben zum Beispiel vor, nach der Elternzeit nicht mehr voll zu arbeiten. Im Sinne der ehemaligen Regelung war dieser Personenkreis „gezwungen“, zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu gehen. Schließlich war nach dem Sozialgesetzbuch eine private Krankenversicherung lediglich dann möglich, wenn sich das Einkommen oberhalb der Entgeltgrenze befand. Durch das GKV-FinG wird diese Regelung nun in wenigen Tagen verändert. Die betroffenen Personen können sich von der einsetzenden Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen. Auf diese Weise ist die Fortführung des privaten Versicherungsschutzes gesichert.

Für das Reformgesetz bedarf es keiner Zustimmung durch den Bundesrat. Damit kann die Änderung zum 1. Januar 2011 in Kraft treten. Wichtig ist zu bedenken, dass die Befreiung von der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse beantragt werden muss. Das Gehalt hat dabei hochgerechnet auf Vollbeschäftigungsbasis über der Versicherungspflichtgrenze zu liegen. Eine zusätzliche Kondition ist, dass das Jahreseinkommen fünf Jahre lang über der Verdienstgrenze gelegen haben muss. Auch der Bezug des Elterngeldes wird dort mit eingerechnet. Je nach Einzelfall lässt sich klären, ob die Befreiung tatsächlich sinnvoll und möglich ist.

BaFin kritisiert zu hohe Provisionen

18. Dezember 2010

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) äußerte sich zuletzt mehr als kritisch über die Entwicklung der Provisionen, die private Krankenversicherer Vermittlern und Maklern zahlen. Die Aufsichtsbehörde kritisiert, dass die durchschnittliche Höhe der Abschlussprovisionen in den vergangenen Jahren spürbar gestiegen sei. Darüber hinaus hat die BaFin betont, dass die Vorstände der Versicherungsunternehmen ihren Kunden gegenüber eine gewisse Verantwortung haben. Sie sollten dafür Sorge tragen, dass die Abschlusskosten einen angemessenen Rahmen nicht übertreten. Die BaFin meint, dass die Geschäftsleiter der Versicherungsunternehmen dieser Verantwortung nicht nachkommen können, wenn sie mit Vermittlern und Maklern zusammenarbeiten, die scheinbar aus Profitstreben die Qualität der Beratung nicht wahren können.

Eigenen Angaben zufolge musste die BaFin feststellen, dass die Provisionszahlungen seit längerer Zeit in Einzelfällen weit über dem Durchschnitt liegen. Auch würden Vermittler häufig Kunden in den ersten Jahren eines Versicherungsverhältnisses abwerben, um weitere Provisionen zu bekommen. Beides richtet sich aber gegen die Interessen der Versichertengemeinschaft und der einzelnen Kunden. Diese haben imerhin die Provisionen über die Versicherungsprämie zu finanzieren. Die BaFin macht nochmal klar, dass es Aufgabe der Geschäftsleitung ist, die Organisation des Vertriebs in das Risikomanagement des Versicherers zu integrieren. Nur auf diese Weise könnten die Unternehmen Fehlentwicklungen im Vertrieb schnell bemerken und/oder ihnen entgegenwirken.

Die BaFin wird bei örtlichen Prüfungen insbesondere beobachten, ob das Risikomanagement der Versicherer auch in diesem Bereich geeignet ist. Für die Fälle einer frühzeitigen Vertragsstornierung will die BaFin ereichen, dass die Versicherer mit dem Vermittler eine Rückforderung der Provision in ausreichender Höhe vereinbaren. Auf diese Weise sollen Vermittlern das Interesse verlieren, lediglich für den eigenen finanziellen Bonus einem Kunden etwas zu empfehlen, zum Beispiel ein Wechsel zu einem anderen Versicherer. Sollten der Aufsichtsbehörde Anzeichen für Fehlentwicklungen bekannt werden, wird sie solche durch Sonderprüfungen überprüfen.

PKV-Geschäft im Aufschwung

16. Dezember 2010

Aktuelle Zahlen belegen, dass das Neugeschäft der privaten Krankenversicherer in Deutschland im letzten Jahr wieder moderat gestiegen ist. Am meisten verlangten die Kunden nach der Krankenvollversicherung. Schließlich ist sie es, die infolge der Gesundheitsreform und des Bürgerentlastungsgesetzes immer attraktiver wirkt. Unter anderem das ist das Ergebnis des Vertriebswege-Surveys 2010, der von der Unternehmensberatung Towers Watson in Deutschland schon zum vierten Mal durchgeführt worden ist.

Die steigende Tendenz im Neugeschäft mit der Krankenvollversicherung wird nach Meinung der Studienteilnehmer in den kommenden zwei bis drei Jahren bestehen bleiben. Vier Fünftel der Befragten sind sich eines wachsenden Neugeschäfts in der gesamten PKV sicher, 60% des Anstiegs vermuten sie bei der Krankenvollversicherung. Der stärkste Vertriebsweg ist die Ausschließlichkeitsorganisation geblieben mit einem Anteil am Neugeschäft von 46% im Gesamtmarkt der privaten Krankenversicherung. Trotzdem hat sie bezogen auf das Vorjahr einen Marktanteilsrückgang von zwei Prozentpunkten hinnehmen müssen. Bei einem Fünf-Jahres-Vergleich wird deutlich, dass ihr Anteil um 11% gesunken ist. Daniela Brandt, Beraterin bei Towers Watson und Co-Autorin der Studie, ist der Auffassung, dass dies mit dem Wandel der Prioritäten bei vielen Versicherern zu tun hat. Die unabhängigen Vermittler haben es wie auch im Jahr zuvor geschafft, ihren Anteil um mehr als einen Prozentpunkt weiter auszubauen. Jetzt sind sie mit 35% zweitstärkster Vertriebskanal für die PKV.
Problematisch ist dabei allerdings, dass ein Teil des Neugeschäfts auch aus der provisionsgetriebenen Umdeckung entstanden ist. Der Absatz über gebundene Strukturvertriebe lag 2009 bei fast 7%. Weiterhin konstant blieb der Direktvertrieb mit einem Anteil von 4% am Gesamt-Neugeschäft. Anteile konnten aber insbesondere in der Krankenzusatzversicherung gewonnen werden. Diese hat sich mit mittlerweile 11% im Segment der alternativen Vertriebswege festgesetzt.
Zukunftsprognosen für diesen Vertriebsweg, also der Vertrieb über das Internet, sind sehr unterschiedlich durch die Studienteilnehmer bewertet worden. Der Vertriebsweg über den Bankschalter lag 2009 bei niedrigen 4%. Erstaunlich ist, dass sich für die Krankenzusatzprodukte keiner dieser Absatzkanäle durchsetzen konnte. Diese Produkte könnten schließlich als einfache Over-the-counter Produkte in der Bank verkauft werden. Towers Watson denkt, dass die Produktferne des Krankenversicherungsgeschäftes zum eigentlichen Kerngeschäft der Bankberater ein Grund für den geringen Erfolg sein könnte. Auch wird das künftige Potenzial des Vertriebsweges Bank von vielen Teilnehmern abnehmend bewertet.

2011 droht zahlreichen Krankenkassen die Insolvenz

14. Dezember 2010

Als in diesem Jahr die City BKK und die Gemeinsame Betriebskrankenkasse Köln (GBK) auf ihre finanziellen Schwierigkeiten aufmerksam machten, ging plötzlich die große Verunsicherung um. Zahlreiche Kassenpatienten stellten sich die Frage, ob ihre Krankenkasse in die Insolvenz rutschen wird und es daraufhin zum Verlust des Versicherungsschutzes kommen könnte.

So weit kam es dann aber doch nicht: Zum einen sind die Kassenpatienten abgesichert und können notfalls zu einer anderen Krankenkasse wechseln, zum anderen wurden die finanziell angeschlagenen Krankenkassen gerettet. Dank eines Sanierungsplans wird die City BKK weiterhin existieren und die GBK wurde per Fusion mit einer anderen Kasse gerettet.

Experten sind mittlerweile felsenfest davon überzeugt, dass die City BKK und die GBK keine Einzelfälle gewesen sind. Für das nächste Jahr rechnen Kenner des Versicherungssystems mit weiteren Insolvenzbedrohungen. Zwar wagt sich kaum jemand, konkrete Zahlen zu nennen, aber dennoch gilt es als wahrscheinlich, dass weitere Krankenkassen durch Stützungszahlungen aufgefangen oder per Fusion gerettet werden müssen.
Als bedroht gelten vor allem die Krankenkassen, die den Zusatzbeitrag erheben bzw. ihn auch im nächsten Jahr erheben werden. Diese Kassen haben mit hohen Ausgaben zu kämpfen und könnten in die Schuldenfalle geraten. Dementsprechend sollten sich Kassenpatienten, die den Zusatzbeitrag entrichten, auf eines einstellen: Womöglich wird ihnen im nächsten Jahr mitgeteilt, dass ihre Kasse fusionieren wird oder saniert werden muss.

Für die Kassenmitglieder ist dies nicht besonders dramatisch: Die gesetzliche Krankenversicherung ist so gestaltet, dass niemand auf Anhieb seinen Versicherungsschutz verlieren kann. Allerdings macht diese Entwicklung sehr gut deutlich, auf welch marodem Fundament die gesetzliche Krankenversicherung derzeit steht.

Hausarzt-Modell in der GKV ist nicht sehr attraktiv

12. Dezember 2010

Mittlerweile gibt es ein paar Krankenkassen, die sich dem sogenannten Hausarzt-Modell verschrieben haben. Im Mittelpunkt dieser Absicherung steht der Hausarzt, der für Kassenpatienten zum zentralen Ansprechpartner wird. Das Konzept sieht vor, dass der Hausarzt immer zuerst aufgesucht wird, um dann darüber zu entscheiden, wie bei Diagnose und Behandlung verfahren wird. Der Hausarzt wird diese Aufgaben dann entweder selbst übernehmen oder seine Patienten an einen Facharzt überweisen.

Innerhalb der Branche werden Erfolge und Misserfolge dieses Modells sehr genau verfolgt – und zunehmend mehr Krankenkassen können sich dafür begeistern. Wie die „Thüringer Allgemeine“ schreibt, werden im Laufe des nächsten Jahres weitere Krankenkassen dazu übergehen und dieses Modell testen. Gleichzeitig wird schon jetzt damit begonnen, die Patienten dafür zu begeistern, beispielsweise indem Informationsbroschüren verschickt werden.

Schon jetzt versuchen die Kassen auf Vorteile aufmerksam zu machen, die sich beispielsweise in Form von kürzeren Wartezeiten beim Arzt äußern. Außerdem soll das Hausarzt-Modell den sogenannten Ärzte-Marathon verhindern. Patienten sollen nicht selbst überlegen müssen, welcher Spezialist der Richtige für sie ist – damit sie anschließend nicht von Spezialisten zu Spezialisten gehen, sondern vom Hausarzt gleich an den richtigen Experten verwiesen werden.

Doch ganz so vorteilhaft ist das Hausarzt-Modell gar nicht: Die Qualität der ärztlichen Betreuung steht und fällt mit der Kompetenz des Hausarztes. Hinzu kommt die Tatsache, dass die Patienten keinen finanziellen Vorteil zu erwarten haben: Nur weil sie wie empfohlen den Hausarzt aufsuchen und dieser sie ggf. an den richtigen Experten verweist, erzielen sie keine Ersparnis. Ganz im Gegenteil: Unter Umständen müssen sie sogar mehr Wartezeit investieren, um behandelt zu werden.

BaFin will gegen hohe PKV-Provisionen vorgehen

10. Dezember 2010

Innerhalb der privaten Krankenversicherung ist ein regelrechter Abwerbungskrieg ausgebrochen. Seitdem die Möglichkeit besteht, dass Versicherungsnehmer ihren Anbieter wechseln können, wittern Versicherer und deren Vertriebsmannschaften das große Geschäft. Bestandskunden werden mit den unterschiedlichsten Argumenten dazu motiviert, sich für den Wechsel zu einem anderen Versicherer zu entscheiden.

Obwohl zahlreiche Versicherer für diese Entwicklung selbst verantwortlich sind bzw. sie ihre Vertriebsmannschaften zur Abwerbung von Kunden bei anderen Versicherern motivieren, schneiden sie sich damit ins eigene Fleisch. Sie zahlen nämlich äußerst hohe Provisionen, die letztlich in den eigenen Kassen fehlen. Im Prinzip verfahren die meisten Versicherer auf diese Weise. Somit führt das gegenseitige Abwerben zu einem Problem: Die Kundenzahlen verändern sich kaum und hohe Mittelabflüsse sind zu verzeichnen. Mehrere Versicherer hatten sich daher kürzlich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gewendet und um eine Überprüfung der Angelegenheit gebeten. Im Blickpunkt stehen die hohen Provisionszahlungen: Je nach Versicherer werden bis zu 14 Monatsbeiträge plus Zuschüsse als Vermittlungsprovision gezahlt.

Mittlerweile hat sich zu dieser Problematik die BaFin zu Wort gemeldet. Wie die „Ärztezeitung“ schreibt, will die BaFin die hohen Provisionszahlungen nicht tolerieren und spricht sich daher für eine Deckelung der Zahlungen aus. Diese soll bei maximal neun Monatsbeiträgen liegen. Wenn Versicherer höhere Provisionen zahlen, müssten sie mit Sonderprüfungen durch die BaFin rechnen.
Eine verbindliche Deckelung der Provisionszahlungen kann die BaFin allerdings nicht durchsetzen, weil ihr dazu die rechtliche Grundlage fehlt. Die Androhung von Sonderprüfungen ist daher eher als Druckmittel zu betrachten. Das Geschäft mit der Abwerbung von bestehenden PKV-Kunden dürfte deshalb erst einmal weitergehen.

PKV und die Rente

08. Dezember 2010

Häufig kommt die Frage auf, wie viel die private Krankenversicherung (PKV) nach dem Ende der Erwerbstätigkeit kostet und ob die Beiträge für die Krankenversicherung als Rentner überhaupt noch bezahlbar sind. Darüber hinaus stellt sich die Frage, welche Möglichkeiten es gibt, damit die Beiträge zur PKV für Rentner weiterhin zu bezahlen sind.

Im Gesundheitswesen kommt es stetig zu Kostensteigerungen, unter anderem durch neue und teurere Medikamente und Operationstechniken oder infolge der Erhöhung der Gehälter von Beschäftigten im Gesundheitsbereich. Auch die private Krankenversicherung ist davon betroffen. Die PKV schafft allerdings eine Vorsorge für die Rente, die sogenannten Altersrückstellungen. Mithilfe des speziellen Kalkulationsverfahrens wird die wachsende Inanspruchnahme der Krankenversicherung durch die Bildung von Altersrückstellungen finanziell abgesichert. Darüber hinaus helfen gesetzliche Vorschriften, dass zusätzliche Maßnahmen das Ansteigen der PKV-Beiträge in der Rente abwehren sollen.
Entscheidender Bestandteil eines privaten Krankenversicherungsvertrages ist die Bildung von Altersrückstellungen. Auf diese Weise werden die höheren Kosten im Rentenalter schon bei Vertragsschluss rechnerisch erfasst. Jedoch möchte der Gesetzgeber von den PKV-Unternehmen noch einiges mehr: Die Zinserträge aus den Alterungsrückstellungen stehen mehrheitlich als Beitragsentlastung im Alter zur Verfügung. Seit schon mehr als zehn Jahren wird von Neuversicherten ein 10-prozentiger Zuschlag auf den Beitrag erhoben, der zusätzlich den Alterungsrückstellungen zugeführt wird. Der 10-Prozent-Zuschlag wird ohne Abzug von Kosten zwischen dem 21. und 60. Lebensjahr des Versicherten verzinslich angelegt. Diese Mittel stehen ab dem 65. Lebensjahr zur Verfügung und sollen dazu dienen, Beitragserhöhungen zu umgehen. Der Zuschlag wird vom ggfs. vorhandenen Arbeitgeber bezuschusst.

Diskussion um Kinder in der PKV

06. Dezember 2010

Im Zuge der weitreichenden Veränderungen hinsichtlich der PKV/GKV ist ein Thema in vielen Artikeln erschienen und diskutiert worden: Es wurde auf die sogenannte „Kinderproblematik“ der privaten Krankenversicherung aufmerksam gemacht. Zum Teil ist wurde einem quasi davon abgeraten, in die private Krankenversicherung zu wechseln, da der Versicherungsschutz insbesondere für Eltern sehr teuer werden kann.
Interessenten sollten sich aus diesem Grunde aber nicht verunsichern lassen. Tatsache ist, dass kinderlose Versicherungsnehmer eine geringere finanzielle Belastung hinzunehmen haben. Jedoch muss die PKV nur wegen der eigenen Kinder, die ebenfalls versichert werden müssen, nicht unbedingt teuer sein. Man sollte sich im Klaren darüber sein, dass es auf die jeweilige Konstellation ankommt. Wenn die Eltern zum Beispiel unverheiratet sind und einer der Partner gesetzlich krankenversichert ist, kann die Möglichkeit bestehen, die Kinder auch gesetzlich zu versichern. Sie profitieren dann vom Schutz der Familienversicherung, bei dem gar keine Zusatzkosten zustande kommen.
Falls die Kinder privat versichert werden müssen, heißt dies auch noch lange nicht, dass man sich auf hohe Kosten einzustellen hat. Die Versicherungsbeiträge, die bei Kindern im Regelfall anfallen, sind ganz andere als bei erwachsenen Versicherten. Der zusätzliche Beitrag bleibt in einem erträglichen Rahmen. Zusätzlich ist die Möglichkeit gegeben, Prämien unterschiedlicher Versicherer zu vergleichen. Der Kunde ist nicht dazu verpflichtet, seine Kinder bei dem Anbieter zu versichern, bei dem er die eigene PKV abgeschlossen hat. Daher gilt: Wer gut vergleicht, hat die Chance einiges einzusparen. Außerdem besteht die Möglichkeit, den Großteil des Versicherungsbeitrags steuerlich geltend zu machen. Darüber hinaus sollte man aber mehr als nur die finanzielle Seite beachten. Immerhin schafft die PKV auch die Möglichkeit, für einen erstklassigen bzw. maßgeschneiderten Versicherungsschutz der Kinder zu sorgen.

Sehr gutes Rating für Süddeutsche Kranken und Leben

04. Dezember 2010

Die Süddeutsche Kranken und Leben hat auch in 2010 wieder ein äußerst positives Ergebnis im Assekurata-Rating erzielen können. Die Bewertung der Kundenorientierung hat sich zwar von exzellent auf sehr gut verschoben, trotzdem bleibt das Resultat der SDK-Kranken bei der diesjährigen Assekurata-Kundenbefragung ein Überdurchschnittliches.
Damit gehört die SDK-Kranken auch weiterhin zu den drei besten von Assekurata gerateten Krankenversicherungen (Assekurata-Durchschnitt). Beide SDK-Konzerne haben eine ausgesprochen hohe Kundenbindung, was deutlich durch die überdurchschnittliche Weiterempfehlungs- und Wiederabschlussbereitschaft wird. Die Geschäftsprozesse der Gesellschaften sind an den Kunden ausgerichtet und damit sehr kundenfreundlich. Die SDK-Gruppe hat eine sehr gute Kundenkommunikation. Dazu gehört eine gute telefonische Erreichbarkeit, die mit Kompetenz und Hilfsbereitschaft verbunden ist. Dadurch und auch durch das ausgezeichnete Beschwerdemanagement schafft es die SDK, dass sich die Beschwerdequoten mit durchschnittlich 50 Beschwerden pro 100.000 Versicherte bei der SDK-Kranken und sieben bei der SDK-Leben auf einem sehr geringen Niveau befinden. Zum Vergleich: Im Assekurata-Durchschnitt wurden 70 beziehungsweise 22 ermittelt.
Beide Gesellschaften haben im Vergleich zu 2009 ihre Eigenmittel aufgestockt. Die Eigenkapitalquote der SDK-Kranken liegt nun bei 16,70% und das sind mehr als zwei Prozentpunkte über dem Marktdurchschnitt von 14,42%. Gleiches gilt auch für die SDK-Leben. Hier ist das Eigenkapital in Vergleich zu den gebuchten Bruttoprämien bei 16,53% (Markt: 14,32%). Die SDK-Leben erfüllt alle aufsichtsrechtlichen Solvabilitätsanforderungen mit einer komfortablen Überdeckung von 156,00% und kann sich insgesamt mit einer guten Sicherheitslage präsentieren. Die SDK-Kranken schafft einen Wert von 281,90% und erhält damit insgesamt eine exzellente Bewertung.

Bis zu 60.000 PKV-Wechselwillige in 2011

02. Dezember 2010

Schon im Rahmen des Koalitionsvertrages hatten FDP, CDU und CSU versprochen, den Wechsel in die private Krankenversicherung in Zukunft einfacher zu gestalten. Diese Ankündigung wird nun mithilfe der aktuellen Gesundheitsreform realisiert. 2011 soll es etwa 30.000 bis 60.000 weitere gesetzlich Versicherte geben, die die Chance ergreifen werden, in die private Krankenversicherung zu wechseln. So wird es zumindest vom Bundesministerium für Gesundheit vermutet.
Einer der Hauptgründe dafür ist die Kürzung der Drei-Jahres-Frist auf nur noch ein Jahr, die mit der Gesundheitsreform der Regierung durchgesetzt wird. Dadurch wird es Angestellten erleichtert, in die private Vorsorge einzutreten. Für die Krankenkassen kommen dait vermutlich Verluste in Millionenhöhe zustande: Schätzungen des Gesundheitsministeriums zufolge drohen den Krankenkassen Verluste von rund 200 Millionen Euro.
Die Aufhebung der Drei-Jahres-Frist bedeutet für Angestellte, dass sie mit ihrem Einkommen die Versicherungspflichtgrenze nur noch einmalig statt wie bisher drei Jahre in Folge überschreiten müssen. Bisher musste das Einkommen der Arbeitnehmer drei Jahre lang in Folge über dieser Grenze liegen. Insbesondere gesetzlich Versicherte mit hohem Gehalt können zu Jahresbeginn 2011 dank der Bedingungen vergleichsweise schnell und günstig in die private Krankenversicherung wechseln. Es wird aber nicht nur die Wechselfrist abgesenkt, sondern auch die Versicherungspflichtgrenze sinkt auf monatlich 4.125 Euro beziehungsweise 49.500 Euro. Damit haben gesetzlich Versicherte ab 2011 eine niedrigere Hürde zu bewältigen, wenn sie in die private Krankenversicherung eintreten wollen.