Unabhängig davon, ob man Mitglied in der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung ist: Als Arbeitnehmer braucht man nur die Hälfte des anfallenden Versicherungsbeitrags zu entrichten – die andere Hälfte wird vom Arbeitgeber übernommen. Diese Regelung betrifft zumindest den Großteil der Arbeitnehmer. Alle Kassenpatienten haben die Gewissheit, dass stets die Hälfte des Beitrags vom Arbeitgeber übernommen wird. Man spricht auch vom sogenannten Arbeitgeberzuschuss.
In der privaten Krankenversicherung kann es ggf. zu Abweichungen kommen. Im Regelfall übernimmt der Arbeitgeber ebenfalls die Hälfte des Beitrags – allerdings nur bis zu einer bestimmten Obergrenze. Versicherungsnehmer, die einen besonders hohen Beitrag entrichten müssen, blicken womöglich auf einen höheren Eigenanteil. In diesem Jahr werden von den Arbeitgebern maximal 262,50 Euro des monatlichen Beitrags übernommen. Zugleich gilt, dass maximal der halbe Versicherungsbeitrag übernommen werden darf.
Bei welchem Betrag die Obergrenze des Arbeitgeberzuschusses liegt, wird über die gesetzliche Krankenversicherung bestimmt. Der Höchstbeitrag, der innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung erhoben werden darf, bildet daher die Berechnungsgrundlage für den Arbeitgeberzuschuss. Knapp die Hälfte des Höchstbeitrags muss vom Arbeitgeber übernommen. Da es im kommenden Jahr zu einer Erhöhung des Beitragsatzes in der GKV kommt, wird auch der Höchstbeitrag ein wenig ansteigen. Dieser wird ab 2011 bei 271,01 Euro und somit knapp 10 Euro höher als in diesem Jahr liegen.
Dies ist auch für PKV-Mitglieder erfreulich – besonders für diejenigen, die sich für leistungsstarke und dementsprechend etwas kostspieligere Tarife entschieden haben oder die Kinder mitversichern müssen. Sie können vom höheren Zuschuss durch den Arbeitgeber unmittelbar profitieren.