Arbeitgeberzuschuss-Erhöhung im nächsten Jahr

30. November 2010

Unabhängig davon, ob man Mitglied in der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung ist: Als Arbeitnehmer braucht man nur die Hälfte des anfallenden Versicherungsbeitrags zu entrichten – die andere Hälfte wird vom Arbeitgeber übernommen. Diese Regelung betrifft zumindest den Großteil der Arbeitnehmer. Alle Kassenpatienten haben die Gewissheit, dass stets die Hälfte des Beitrags vom Arbeitgeber übernommen wird. Man spricht auch vom sogenannten Arbeitgeberzuschuss.

In der privaten Krankenversicherung kann es ggf. zu Abweichungen kommen. Im Regelfall übernimmt der Arbeitgeber ebenfalls die Hälfte des Beitrags – allerdings nur bis zu einer bestimmten Obergrenze. Versicherungsnehmer, die einen besonders hohen Beitrag entrichten müssen, blicken womöglich auf einen höheren Eigenanteil. In diesem Jahr werden von den Arbeitgebern maximal 262,50 Euro des monatlichen Beitrags übernommen. Zugleich gilt, dass maximal der halbe Versicherungsbeitrag übernommen werden darf.

Bei welchem Betrag die Obergrenze des Arbeitgeberzuschusses liegt, wird über die gesetzliche Krankenversicherung bestimmt. Der Höchstbeitrag, der innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung erhoben werden darf, bildet daher die Berechnungsgrundlage für den Arbeitgeberzuschuss. Knapp die Hälfte des Höchstbeitrags muss vom Arbeitgeber übernommen. Da es im kommenden Jahr zu einer Erhöhung des Beitragsatzes in der GKV kommt, wird auch der Höchstbeitrag ein wenig ansteigen. Dieser wird ab 2011 bei 271,01 Euro und somit knapp 10 Euro höher als in diesem Jahr liegen.

Dies ist auch für PKV-Mitglieder erfreulich – besonders für diejenigen, die sich für leistungsstarke und dementsprechend etwas kostspieligere Tarife entschieden haben oder die Kinder mitversichern müssen. Sie können vom höheren Zuschuss durch den Arbeitgeber unmittelbar profitieren.

Unfall beim Wintersport: Krankenkasse zahlt nicht immer

28. November 2010

Mit dem Wintereinbruch wurde bei zahlreichen Bürgern die Leidenschaft für den Wintersport wiedererweckt. Besonders an den Wochenenden, Feiertagen und in den Winterferien wird es wieder unzählige Bürger in die Bergsportregionen ziehen, um dort Ski oder Snowboard zu fahren. Nicht selten werden auch Fahrten ins Ausland unternommen, weil man dort auf bessere Bedingungen stößt. Besonders Österreich ist ein Reiseziel, für das sich zahlreiche Wintersportler begeistern können.

Vor einer Reise ins Ausland sollte jedoch überprüft werden, ob ein ausreichender Versicherungsschutz besteht. Denn gerade beim Wintersport ereignen sich überdurchschnittlich viele Unfälle: Für zahlreiche Skifahrer und Snowboarder endet der Sportausflug abrupt im Krankenhaus, wo sie sich ggf. komplexen Operationen unterziehen müssen.

Die „ERGO Versicherungsgruppe“ hat kürzlich via Pressemitteilung auf die finanziellen Gefahren aufmerksam gemacht, die entsprechende Ausflüge mit sich bringen. Dies gilt besonders für den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung. Zwar kann auch im Ausland ein gewisser Grundschutz gelten, jedoch ist dieser oftmals stark eingeschränkt. Bei einem Pistenunfall, der sich in Österreich ereignet, kann beispielsweise eine Bergrettung sehr teuer werden. Die Kosten werden von der GKV im Regelfall nicht übernommen.

Wintersportler sind deswegen gut damit beraten, ihren Versicherungsschutz genau zu überprüfen – besonders wenn man dem Wintersport im Ausland nachgeht. In den meisten Fällen empfiehlt es sich, eine zusätzliche Absicherung zu schaffen, indem eine private Zusatzversicherung oder Auslandskrankenversicherung abgeschlossen wird. Außerdem kann eine Unfallversicherung nicht schaden. Dies gilt im Übrigen auch für Mitglieder der PKV: Auch hier können Lücken in der Absicherung bestehen, sodass sich der Abschluss ausgewählter Zusatzversicherungen empfiehlt.

Hartz IV in der PKV: Womöglich droht Abschiebung die GKV

26. November 2010

Auch Privatversicherte können in finanzielle Schwierigkeiten geraten und somit eines Tages auf sogenannte Transferleistungen vom Staat wie Hartz IV angewiesen sein. In solchen Fällen kann es schwierig werden, den Beitrag für die private Krankenversicherung aufzubringen. Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass die Versicherer einen Beitrag von 290 Euro erheben müssen. Die Versicherten können mit einem Zuschuss der Jobcenter rechnen: Genau 126 Euro gibt es als Zuschuss – der ausstehende Differenzbetrag muss nach bisheriger Rechtsprechung vom Versicherten aus eigener Tasche beglichen werden. Jedoch ist dies nicht immer möglich. Ca. 6.000 PKV-Mitglieder, die ALG II beziehen, befinden sich nicht in der Lage, die zusätzlich erforderlichen 164 Euro zu leisten.

Das Bundesarbeitsministerium sieht hierin für seinen Haushalt eine große Gefahr. Es könnte passieren, dass der Differenzbetrag langfristig auch noch übernommen werden muss. Dies würde zu jährlichen Zusatzkosten in Höhe von ca. 20 Mio. Euro führen. Um dies zu verhindern, spricht sich Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen für eine Änderung des Systems aus.

Bis jetzt werden die „Beitragsschulden“ angehäuft und lasten somit auf den Versicherungsnehmern. Langfristig muss jedoch eine andere Lösung gefunden werden, die entweder darin besteht, dass die Versicherungsunternehmen auf den ausstehenden Differenzbetrag verzichten oder die Versicherungsnehmer in die gesetzliche Krankenversicherung zwangsumgesiedelt werden.

Mit diesen beiden Vorschlägen, die als konkrete Gesetzesvorschläge vorgelegt wurden, macht sich die Bundesarbeitsministerin nicht gerade beliebt. Aus den Reihen der eigenen Partei sowie auch von den Versicherern erntete sie dafür heftige Kritik. Die Versicherungsbranche machte ihre Ansichten sehr deutlich: Die soziale Absicherung der Bürger ist Sache des Staates und darf deshalb nicht auf andere abgewälzt werden.

Zwangsrabatt der Pharmaindustrie soll Millionenbetrag einbringen

24. November 2010

Die private Krankenversicherung soll aus den aktuellen „Zwangsrabatten“ der Pharmaindustrie Gewinn machen. Volker Leienbach, der zuständige Direktor des Verbands der privaten Krankenversicherung, sagte gegenüber der deutschen Tageszeitung „Tagesspiegel”, dass die Privatversicherten durch ihre Einbeziehung in die Rabatte der Arzneimittelhersteller jährlich um einen dreistelligen Millionenbetrag entlastet werden. Vom deutschen Bundestag ist nun auch das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz beschlossen worden, wodurch die Medikamentenhersteller zu Rabatten in Höhen von fast zwei Milliarden Euro verpflichtet werden.
Viel umstrittener ist allerdings die Tatsache, dass sich durch das Finanzierungsgesetz der gesetzlichen Krankenversicherung die Wartezeit für Besserverdiener, die von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung wechseln wollen, verringert. Leienbach machte allerdings deutlich, dass die neue Regelung den Mitgliedern der privaten Krankenversicherung weniger bringt als gewünscht. Schließlich führe die Regierung nur das wieder ein, was bis 2007 bereits die Regel war. Weiter sagte der Verbandschef, dass bei genauer Betrachtung des Vorher-Nachher-Effekt in Bezug auf die Neuzugänge aus dem vergangenen Jahr der alten Regelung mit den neuen Kunden im ersten Jahr mit der Drei-Jahres-Frist die Differenz bei ziemlich genau 16.000 Versicherten liegt. Und das ist verhältnismäßig wenig und weniger als die Meisten glauben.

Grüne: Gutverdiener sollen höhere Krankenkassenbeiträge bezahlen

22. November 2010

In den vergangenen Wochen fanden mehrere Parteitage statt, auf denen die Parteien ihre politischen Ziele festgelegt haben. So wurde beispielsweise erst vor gut einer Woche bekannt, dass sich die SPD nun mehrheitlich zur Bürgerversicherung bekennt. Sollte die Partei in der nächsten Legislaturperiode die Regierung bilden, wird sie sich um eine Einführung der Bürgerversicherung bemühen.

Auf dem Parteitag der Grünen haben sich Politiker ebenfalls für die Bürgerversicherung ausgesprochen. Weil die Einführung dieser Form der Krankenversicherung jedoch noch in weiter Ferne steht, wurde das Thema Krankenversicherung auch noch von einer anderen Seite beleuchtet. So galt es vor allem die Frage zu klären, welche Änderungen am aktuellen Gesundheitssystem gewünscht sind.

Endgültig festgelegt hat sich die Partei noch nicht, allerdings zeichnet sich eine Richtung ab. Renate Künast, Fraktionschefin der Grünen, spricht sich für eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze aus und will ihre Parteikollegen darauf einstimmen. Das Ziel der Anhebung ist es, die Gutverdiener stärker finanziell zu belasten. Sie sollen in der gesetzlichen Krankenversicherung eine noch bedeutendere Rolle übernehmen bzw. die Versicherung mit einem höheren Zahlungsfluss stärken. Festgelegt hat sich die Partei zwar noch nicht, allerdings wurden bereits konkrete Zahlen genannt. Wie der „Stern“ schreibt, soll sich Renate Künast für eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze auf 5.500 Euro aussprechen.

Für Gutverdiener würde dies eine enorme Mehrbelastung bedeuten. Derzeit liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 3.675 Euro, was beim aktuellen Beitragssatz von 14,9 Prozent zu einer einem monatlichen Beitrag von knapp 550 Euro führt. Bei einer Beitragsbemessungsgrenze von 5.500 Euro würde der Beitrag im nächsten Jahr bei mehr als 850 Euro liegen.

PKV-Anbieter wollen gegen hohe Provisionen vorgehen

20. November 2010

Einige PKV-Anbieter konnten in diesem wie auch im vorangegangen Jahr einen enormen Kundenzuwachs erzielen. In erster Linie ist dieses Wachstum auf Kassenpatienten zurückzuführen, die Beitragserhöhungen oder den Zusatzbeitrag nicht länger tolerieren wollten. Doch nicht nur die Wechselbereitschaft der Kassenmitglieder hat zu dieser Entwicklung geführt. Zunehmend mehr PKV-Anbieter wachsen durch Kundenabwerbung. Den Konkurrenten werden gezielt Mitglieder abgeworben, beispielsweise indem mit niedrigeren Grundbeiträgen geworben wird.

Seitdem es innerhalb der privaten Krankenversicherung gestattet ist, den Versicherer zu wechseln, ist ein regelrechter Kampf um die Bestandskundschaft ausgebrochen. Zunehmend mehr PKV-Versicherer gehen dazu über, ihren Vertriebsmannschaften sowie auch externen Vermittlern (besonders den unabhängigen Versicherungsmaklern) hohe Provisionen für die Herbeiführung von Neukunden zu zahlen – ob es sich dabei um Kassenmitglieder oder Kunden anderer Versicherer handelt, ist egal. Die Zuträger lassen die Möglichkeit nicht ungenutzt: Zahlreiche Vermittler empfinden es als leichter, bestehende PKV-Mitglieder zum Anbieterwechsel zu bewegen als Neukunden unter den Kassenmitgliedern zu gewinnen.

Inzwischen stellen die Versicherer jedoch fest, dass sie sich mit dieser Politik ins eigene Fleisch schneiden. Es sind vor allem die hohen Provisionen, die bei erfolgreicher Vermittlung erst einmal für eine angespannte finanzielle Lage sorgen: An die Zuträger werden bis zu mehrere tausend Euro pro vermitteltem Neukunden geleistet.

Mittlerweile belastet das Abwerbungsgeschäft die Versicherer finanziell so sehr, dass einige Anbieter die Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) kontaktiert haben. Es soll geprüft werden, ob eine Anpassung der Kalkulationsverordnung möglich ist. Viele Anbieter wünschen sich ein Eingreifen des Staates: Die Provisionssätze sollen gedeckelt und dadurch spürbar reduziert werden, um somit die finanzielle Belastung zu reduzieren.

Krankenkassen rechnen mit starken Mitgliedsverlusten in 2011

18. November 2010

Mittlerweile steht unumstritten fest, dass im nächsten Jahr zahlreiche Kassenpatienten ihre Chance ergreifen und von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln werden. Die Gesundheitsreform schafft die gesetzliche Grundlage: Die Wartefrist für den PKV-Eintritt wird von drei Jahren auf ein Jahr verkürzt und außerdem wird die Versicherungspflichtgrenze geringfügig herabgesetzt.

Bereits vor ein paar Tagen hat sich das Bundesgesundheitsministerium diesbezüglich zu Wort gemeldet und eine Schätzung über das zu erwartende Wechselaufkommen abgegeben. Im Ministerium geht man davon aus, dass ca. 30.000 bis 60.000 Kassenmitglieder die Gelegenheit ergreifen und in die private Krankenversicherung wechseln werden. Für die Krankenkassen bedeutet dies, sich auf schwere Zeiten einstellen zu müssen, da sie weitere (und vor allem zahlungskräftige) Beitragszahler verlieren werden.

Aus Sicht der Krankenkassen könnte das Wechselaufkommen noch deutlich höher ausfallen. Wie Norbert Klusen, Vorstandschef der Techniker Krankenkasse, in einem Zeitungsinterview mitteilte, geht man in seinem Haus von deutlich größeren Mitgliedsverlusten aus. Die Techniker Krankenkasse rechnet damit, dass bis zu 100.000 Kassenmitglieder die gesetzliche Krankenversicherung im nächsten Jahr verlassen werden. Der finanzielle Schaden für die gesetzliche Krankenversicherung sei enorm: Bis zu 500 Mio. Euro an Beitragseinnahmen könnten ihnen entgehen.

Zugleich kritisierte der Kassenvorstand die strikte politische Linie des Gesundheitsministeriums. Die gesetzliche Bestimmung, welche die Wechselfrist von drei Jahren auf ein Jahr verkürzt, wird noch am 31. Dezember im Kraft treten, damit im Folgejahr bzw. ab Januar keine rechtlichen Unklarheiten bestehen und die Kassenpatienten problemlos ihre Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung kündigen und dann in die PKV wechseln können.

Krankenkassenprämie auf Betriebsrente verfassungswidrig?

16. November 2010

Bei pflichtversicherten Rentnern werden für Betriebsrenten und Einmalzahlungen aus der betrieblichen Altersvorsorge Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig, das ist die Regel. Auch in dem Fall, dass, wenn die Beiträge früher aus dem Nettogehalt beglichen wurden und später, nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen von dem Arbeitnehmer selbst bis zum Rentenbeginn weitergezahlt wurden, wird von diesem Grundsatz nicht abgewichen.

Nun kamen allerdings die Richter des Bundesverfassungsgerichts zu dem Urteil, dass Krankenkassenbeiträge auf eine Betriebsrente und Abfindungen aus betrieblicher Altersvorsorge im Einzelfall verfassungswidrig sein können(Az.: 1 BvR 1660/08).

Eine exemplarische Konstellation dafür, in der die Beitragspflicht nach Aussagen der Richter in Karlsruhe verfassungswidrig ist, ist der folgende Fall. Arbeitnehmer, die nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen die Beiträge selbst weitergezahlt haben und zudem den gesamten Altersvorsorgevertrag übernommen haben, sind von den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen befreit. Ursache dafür ist, dass eine ausschließlich private Altersvorsorge nicht der Krankenkassenbeitragspflicht unterliegt und für eine Altersvorsorge, die zuerst betrieblich gestartet ist und später privat fortgesetzt wurde, dies dann auch zu gelten hat. Gut für alle Rentner, bei denen das auch so ist. Sie können jetzt auf die Erstattung eines Teils der schon gezahlten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge hoffen. Rückwirkend ab dem Jahr 2006 können Beiträge erstattet werden, allerdings müssen Rentner dafür die Erstattung noch in diesem Jahr beantragen.

Arzt- und Apothekerbetrug: Kassenpatienten sind die Opfer

14. November 2010

In den letzten Tagen sorgten ein Arzt und ein Apotheker für zahlreiche Schlagzeilen, weil sie das Gesundheitssystem bzw. die Krankenkassen um hohe Geldbeträge geprellt haben. In beiden Fällen geht es um stattliche Beträge, die auf Kosten des Gesundheitssystems ergaunert wurden.

Der in Berlin ansässige Apotheker hat in Zusammenarbeit mit mehreren Drogensüchtigen einen Medikamentenbetrug durchgeführt. Über Jahre hinweg wurden gefälschte Rezepte ausgestellt und abgerechnet. Im Laufe der Zeit soll der inzwischen als „Gier-Apotheker“ bekannte Mann mehr als 10 Mio. Euro von den Krankenkassen ergaunert haben. Der Betrug war nur möglich, weil er einige drogensüchtige Kunden leicht dazu überreden konnte.

Ganz anders ist der Fall des betrügerischen Arztes gestrickt. Er verdiente sich ein Zubrot, indem er Leistungen in Rechnung stellte, die gar nicht erbracht wurden. Vor allem Schwangerschaftsberatungen soll der Arzt in großer Stückzahl durchgeführt haben – unter anderem abgerechnet über die Krankenversicherungen von Kleinkindern und Rentnerinnen. Aber auch sonst war der Mann äußerst ideenreich beim Erfinden angeblich erbrachter Leistungen. Bis zu 80 Hausbesuche soll er an einigen Tagen gemacht haben. Aufgefallen war dies, als eine Krankenkasse die Erstattung der Quartalsgebühr von einem Mann forderte, der beteuerte, überhaupt nicht beim Arzt gewesen zu sein – es kam zu einer Routineüberprüfung.

Die beiden Betrüger hatten leichtes Spiel, insbesondere der Arzt, weil die Krankenkassen vorbehaltlos zahlen. Privatpatienten wäre dies nicht passiert: Die Ärzte können ihre Rechnungen nicht einfach an die Versicherer weiterleiten. Die Rechnungen gehen immer zuerst an die Patienten, die dann entscheiden, ob sie die Rechnungen einreichen oder selbst begleichen – da wäre die Erbringung unberechtigter Leistungen sofort aufgefallen.

Neues Gesetz gefährdet Medikamenten-Sicherheit nicht

12. November 2010

Im Bundestag wird dieser Tage das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarkts (AMNOG) beschlossen, welches die Sicherheit bei Medikamenten nicht beeinträchtigen soll. Am herkömmlichen Zulassungsverfahren soll es zu keinen Veränderungen kommen, so der Präsident des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Professor Walter Schwerdtfeger, gegenüber der Nachrichtenagentur dpa.
Allerdings ist mit dem neuen Gesetz eine Debatte um Kosten und Nutzen entfacht. Schwerdtfeger sieht dies als problematisch an, da es zu einer Verunsicherung der Patienten führen könnte, was keinesfalls geschehen dürfe. „Bei einem neuen Arzneimittel ist die Phase der klinischen Prüfung notwendigerweise begrenzt.“ Oft ist dies ein Zeitraum von bis zu zwei Jahren. Trotzdem sollen Patienten auch in Zukunft möglichst schnell neue und sichere Medikamente zur Verfügung gestellt bekommen, so Schwerdtfegers Forderung. Limitiert ist auch der Teilnehmerkreis. Punkte, die deutlich machen, dass es auch nach mehreren Jahren Anwendungsdauer in der klinischen Praxis noch keine neuen fundierten Erfahrungswerte über weitere Risiken geben kann. Diese können zum Zeitpunkt der Zulassungsentscheidung einfach nicht vorhersehbar sein. Den Prüfzeitraum vor der Zulassung auszudehnen ist allerdings auch keine sinnvolle Lösung, da sich dadurch der ganze Prozess, wirksame und wichtige Arzneimittel auf den Markt zu bringen, verlangsamen würde.
Entscheidend ist, dass nach der Marktzulassung genau beobachtet wird, welche Risiken tatsächlich auftreten. Diese Kontrolle sei fortwährend und es ist sogar eine eigene Abteilung mit dieser Aufgabe beauftragt worden, die Pharmakovigilanz.

Auf den Markt kommt ein Präparat, das die arzneimittelrechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Dabei ist es vollkommen gleich, ob schon zehn oder noch mehr ähnliche Medikamente existieren. Nach den Reformplänen ist das neu zugelassene Arzneimittel komplett erstattungsfähig zu dem vom Hersteller festgelegten Preis. Ein Novum ist die Nutzen-Schnellbewertung, die einen geringeren Erstattungsbetrag mit sich bringen kann. Schwerdtfeger setzt sich konsequent dafür ein, die Bandbreite von Medikamenten, die es jeweils für einen gewissen Anwendungsbereich gibt, eher aufzustocken als mehr und mehr einzuschränken. Schließlich gibt es eine Reihe von Arzneimitteln, die möglicherweise ein wenig „anders wirken, die aber trotzdem für bestimmte Personengruppen geeigneter sein können in der medizinischen Alltagspraxis“ als die Goldstandard-Präparate.