Abstrakte VerweisungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon. Informationen zu Abstrakte Verweisung finden Sie hier.Abstrakte Verweisung ist ein Begriff in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Kann eine berufsunfähige Person auf einen anderen Beruf umgeschult werden, den er bei Eintritt der Berufsunfähigkeit noch nicht ausgeübt hat, so wird er abstrakt verwiesen. Die andere Tätigkeit muss der vorherigen Lebensstellung entsprechen. Das Lexikon ist manuell von Usern zusammengetragen. Wir hoffen, dass Ihnen diese Infos zu Abstrakte Verweisung weiterhelfen.
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