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Lexikon-Eintrag:

In den Allgemeinen Bedingungen ist festgehalten, welche Geräte versichert und welche ausgeschlossen sind. Versichert sind fahrbare und transportable Baugeräte, wie z. B. Baumaschinen und Kräne. Auch sonstige Sachen, wie Daten und Frachtkosten, fallen unter den Versicherungsschutz. Transportbänder, Seile, Gurte, Riemen und Ähnliches sind als Teil der Sache mitversichert. Nicht versichert sind Personenfahrzeuge oder Eigentum von Angestellten.

Der nächste Begriff ist ABN.

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