ABRV


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Lexikon-Eintrag:

ABRV ist die Abkürzung für: Allgemeine Bedingungen für die Reiserücktrittskostenversicherung. Die Kosten bei kurzfristiger Stornierung oder Abbruch der Reise werden dem Kunden erstattet, vorausgesetzt, er hat Gründe vorzuweisen, die in den allgemeinen Bedingungen der Reiserücktrittskostenversicherung festgelegt sind. In Deutschland sind Reiseveranstalter gesetzlich verpflichtet, den Kunden auf eine mögliche Reiserücktrittskostenversicherung hinzuweisen.

Der nächste Begriff ist Abschleppkosten.

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