ABV (PKautV)Willkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:ABV (PKautV) ist die Abkürzung für "Allgemeine Bedingungen der Vertrauensschadenversicherung (Personenkautionsversicherung)". Mit einer Vertrauensschadenversicherung kann ein Unternehmer sich und seine Mitarbeiter gegen Vermögensschäden versichern, die durch Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Computersabotage oder Geheimnisverrat entstanden sind. Auch die Kosten, die bei der Rechtsverfolgung oder bei der Schadensermittlung entstehen, können teilweise geltend gemacht werden.
Der nächste Begriff ist
Abwasserschäden / Haftpflicht.
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