AEB


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Lexikon-Eintrag:

AEB = Allgemeine Einbruchdiebstahlversicherung Die AEB umfasst alle Versicherungsfälle, die z.B. bei Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch und Raub, Raub auf Transportwegen usw. entstanden sind. Welche Schäden im Einzelnen geregelt werden, kann beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) nachgelesen werden.

Der nächste Begriff ist Ältere Arbeitnehmer in der Arbeitslosenversicherung.

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