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Lexikon-Eintrag:AFVB: Allgemeine Bedingungen für die Fahrradverkehrsversicherung
Die AFVB regeln den Versicherungsschutz für Fahrradbesitzer, der u. a. bei Verlust oder Beschädigung eines versicherten Fahrrades z. B. durch Diebstahl oder weitere Ursachen wie Brand, Blitzschlag, Unfälle aller Art usw. eintreten kann.
Je nach Vertrag hat der Versicherungsnehmer Anspruch auf den Zeit- oder Neuwert des versicherten Fahrrades.
Der nächste Begriff ist
AGB-Gesetz / Rechtsschutz.
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