AGB-Gesetz / RechtsschutzWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Durch das Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingung (AGB- Gesetz) vom 9.12.1976 werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt. Diese Bedingungen werden für viele Verträge vorformuliert. Der Vertragspartner muss ihnen bei Vertragsabschluss zustimmen. Das Gesetz schützt vor allem den Verbraucher.
Der nächste Begriff ist
Aggregate XL.
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