AGlB


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Lexikon-Eintrag:

AGIB steht abkürzend für Allgemeine Bedingungen für die Glasversicherung. Durch eine Glasversicherung werden Gegenstände versichert, die durch Zerbrechen zerstört oder beschädigt werden können. Es gibt jedoch eine Reihe von Gegenständen, die von einer Glasversicherung in der Regel nicht abgedeckt werden, wie leichte Beschädigungen auf Oberflächen oder Kanten (Schrammen) oder Schäden, die beispielsweise durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Überschwemmung, aber auch durch Krieg oder innere Unruhen hervorgerufen werden.

Der nächste Begriff ist AGTG.

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