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Lexikon-Eintrag:Bei der AUB 99 der Allgemeine Unfall - Versicherungsbedingungen handelt es sich um unverbindliche Musterbedingungen für die Unfallversicherungen, empfohlen von dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) e.V.
Jede Versicherungsgesellschaft ist absolut frei in der Entscheidung, inwieweit sie sich nach diesen Empfehlungen richtet.
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