AVB VermögenWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Als Vermögen wird in der Volkswirtschaftslehre gewöhnlich die Gesamtheit aller Güter und Ansprüche auf Güter (Geld, Aktien, Fonds, Immobilien, Patente etc.) bezeichnet.
Eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden gewährt nun dem Versicherungsnehmer einen Versicherungsschutz für den Fall, dass er bei Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit wegen eines von ihm begangenen Verstoßes gegen die notwendige Sorgfalt aufgrund gesetzlicher Haftpflicht-Bestimmungen privatrechtlichen Inhalts für einen Vermögensschaden verantwortlich gemacht wird.
Die AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen)zur Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden regelt dabei die Gestaltung und den Umfang des Versicherungsvertrages sowie die Leistungspflichten des Versicherers.
Der nächste Begriff ist
AVBW.
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