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Lexikon-Eintrag:Die Allgemeinen Bedingungen für die Reisegepäckversicherung, kurz AVBR, legen fest, in welchen Fällen der Versicherte Anspruch auf Entschädigungen durch den Versicherer hat. Zu diesen Fällen gehören das Abhandenkommen, die Beschädigung oder Zerstörung von versicherten Gegenständen, sowie der Diebstahl und die Sachbeschädigung von Reisegepäck.
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AVB-Reise.
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