AVR


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Lexikon-Eintrag:

Die Abkürzung AVR steht für "Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von Rindern". Die AVR regeln den Versicherungsschutz für Rinder, der durch Tod z.B. bei Krankheit, Unfall, Nottötung oder Ableben der Kuh während des Kalbens eintreten kann. Eingeschlossen sind u. a. auch Schäden durch Raub oder Blitzeinschlag. Bei Versicherungsantrag werden meistens feste Entschädigungsbeiträge festgelegt.

Der nächste Begriff ist AVSZ.

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