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Lexikon-Eintrag:Möchte man einer Pflicht entgehen, so kann man im Gegenzug auf ein bestimmtes, damit verbundenes Recht verzichten. Diesen Vorgang, der eine Praxis aus dem Handels- und Seewesen ist und beispielsweise bei Verschollenheit eines Schiffes als Ersatz eintritt, nennt man Abandon.
Der nächste Begriff ist
Abbruchklausel.
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