Abbruchklausel


Abbruchklausel

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Lexikon-Eintrag:

Die Abbruchklausel wird bei Versicherungen, wie zum Beispiel der sogenannten Kapitallebensversicherung, angewendet. Bei Anwendung der Abbruchklausel kann eine Lebensversicherung zum Ende eines Jahres vom Versicherungsnehmer gekündigt werden um sich die bis dahin erreichte bzw. vereinbarte Versicherrungsumme vom Versicherer auszahlen zu lassen.

Der nächste Begriff ist ABC Lebensversicherung.

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