AbbruchklauselWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
Unser Hauptgeschäft ist die private Krankenversicherung, einen kostenlosen Vergleich können Sie sich über die Startseite rechnen lassen.
Lexikon-Eintrag:Die Abbruchklausel wird bei Versicherungen, wie zum Beispiel der sogenannten Kapitallebensversicherung, angewendet.
Bei Anwendung der Abbruchklausel kann eine Lebensversicherung zum Ende eines Jahres vom Versicherungsnehmer gekündigt werden um sich die bis dahin erreichte bzw. vereinbarte Versicherrungsumme vom Versicherer auszahlen zu lassen.
Der nächste Begriff ist
ABC Lebensversicherung.
Das Lexikon ist manuell von Usern zusammengetragen. Wir hoffen, dass Ihnen diese Infos zu Abbruchklausel weiterhelfen. Zum Lexikon-Anfang.
|