AberrationWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Der Begriff stammt aus dem Lateinischen: aberrare = abweichen. Eine Aberration bezeichnet immer ein Abweichen vom Normalzustand. Eine gravierende Erbgutveränderung wird beispielsweise als Chromosomenabberation bezeichnet. Auch in anderen Fachbereichen, z. B. in der Optik spricht man von Abberationen, wenn Abbildungsfehler vorliegen.
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Abfindungen.
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