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Lexikon-Eintrag:In Deutschland ist eine Abfindung eine einmalige Zahlung, die zur Kompensation von Ansprüchen, die sich aus einem Vertragsverhältnis ergeben, geleistet wird.
Im deutschen Arbeitsrecht ist eine Abfindung definiert als eine Zahlung des Arbeitgebers, die geleistet werden kann, wenn ein Arbeitsverhältnis beendet wird.
Der nächste Begriff ist
Abgekürzte Beitragszahlung.
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