Abgekürzte Beitragszahlung


Abgekürzte Beitragszahlung

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Lexikon-Eintrag:

Die abgekürzte Beitragszahlung wird zumeist bei Kapitallebensversicherungen gewählt, um damit einen Steuervorteil zu erhalten. Um bei Auszahlung der Versicherungsleistung keine Zinsabschlagsteuer oder Einkommenssteuer bezahlen zu müssen und dadurch den Steuervorteil zu erhalten, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: 1) eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Jahren und 2) eine Mindestbeitragszahldauer von 5 Jahren

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