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Lexikon-Eintrag:Unter der Ablaufleistung einer Lebensversicherung wird die garantierte Versicherungssumme zuzüglich der Überschüsse verstanden, die über der vertraglich garantierten Mindestverzinsung liegen.
Die Ablaufleistung bei einer Kapitallebensversicherung basiert jedoch im Gegensatz zur sog. garantierten Leistung auf einer prognostischen Hochrechnung. Diese Hochrechnung ist zumeist an Richtwerten aus der Vergangenheit orientiert und unterstellt, dass sich die entsprechenden Überschussquoten auch in Zukunft in ähnlicher Weise entwickeln wie bisher.
Das hier angewandte `Kontinuitätsprinzip` ist allerdings schon aufgrund der sich verschärfenden globalen zyklischen Finanzkrisen (z.B. Börsencrash 2001, Finanzkrise 2008/09) äußerst problematisch.
Der nächste Begriff ist
Ablehnung der Kostendeckung / Rechtsschutz.
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