Ablehnung der Kostendeckung / Rechtsschutz


Ablehnung der Kostendeckung / Rechtsschutz

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Lexikon-Eintrag:

Bei Ablehnung der Kostendeckung durch den Rechtschutzversicherer - sollte diese unbegründet sein - hat der Versicherungsnehmer folgende Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren: Er ist berechtigt, ein Schiedsgutachten erstellen zu lassen und später kann sogar eine Deckungsklage erhoben werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, ein Stichentscheids-Verfahren durchführen zu lassen.

Der nächste Begriff ist Ablehnungsfrist / Kfz.

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