Ablehnungsfrist / KfzWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Die Versicherungen haben im Normalfall vier Wochen Zeit, über die Annahme oder die Ablehnung eines Antrags zur Aufnahme in die Versicherung zu entscheiden. Bei der KFZ-Haftpflichtversicherung gilt jedoch nur eine Frist von zwei Wochen, laut §5 Abs.3 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG), in welcher entschieden werden muss, ob einem Antrag stattgegeben wird oder ein Ablehnungsbescheid ergehen muss.
Der nächste Begriff ist
Abmeldebescheinigung.
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