AbmeldungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
Unser Hauptgeschäft ist die private Krankenversicherung, einen kostenlosen Vergleich können Sie sich über die Startseite rechnen lassen.
Lexikon-Eintrag:Bei einer Stilllegung des Kraftfahrzeugs oder bei dessen Verkauf, muss man eine Abmeldung vornehmen. Es wird somit von der Steuer sowie von der Versicherung befreit. Allerdings muss man bei einer Abmeldung einige Punkte beachten: Die Angabe des Kennzeichens beziehungsweise der Nummernschilder reicht längst nicht aus. Stattdessen müssen desweiteren auch der Fahrzeugschein, der Fahrzeugbrief und die Kennzeichen vorgelegt werden.
Der nächste Begriff ist
Abmeldung / Auto.
Das Lexikon ist manuell von Usern zusammengetragen. Wir hoffen, dass Ihnen diese Infos zu Abmeldung weiterhelfen. Zum Lexikon-Anfang.
|