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Lexikon-Eintrag:Die Abmeldung eines PKWs ist die Außerbetriebnahme des Kraftfahrzeugs. Die Abmeldung kann bei jeder Gemeinde durchgeführt werden. Dazu müssen bei der Meldestelle nur die Zulassungsbescheinigungen I und II sowie die Kfz-Schilder und bei endgültiger Abmeldung auch der Verwertungs- oder Verbleibsnachweis vorgelegt werden.
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Abschlußagent.
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