Abmeldung von der GruppenversicherungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Der Hauptversicherer hat immer zum Ende jedes Versicherungsjahres die Möglichkeit, sich, nachdem der Versicherungsnehmer zugestimmt hat, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten komplett oder teilweise abzumelden. Sollte es zu einer Prämienerhöhung kommen, kann auch außerordentlich (jedoch trotzdem unter Einhaltung der Frist) gekündigt werden.
Der nächste Begriff ist
ABMG.
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