Abrechnung / KrankenhausWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Die Art der Abrechnung von Krankenhauskosten erfolgt, je nachdem ob der Versichergunsnehmer privat oder gesetzlich krankenversichert ist, unterschiedlich. Privatpatienten erhalten nach einer ambulanten Behandlung eine Rechnung, die sie zunächst selbst bezahlen müssen. Die Kosten werden ihnen jedoch nachträglich von ihrer Krankenkasse erstattet. Im Falle einer stationärer Behandlung erfolgt die Abrechnung gewöhnlich direkt mit der Privaten Krankenversicherung.
Gesetzlich Krankenversicherte müssen grundsätzlich nicht in Vorleistung gehen. Nach erfolgter Behandlung rechnet das Krankenhaus mit der Krankenkasse ab.
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