Abrufrecht / Lebensversicherung


Abrufrecht / Lebensversicherung

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Lexikon-Eintrag:

Ein Versicherungsnehmer hat durch die Nutzung des Abrufsrechts bei Kapitallebensversicherungen mit dem Überschussbeteiligungssystem "verzinsliche Ansammlung der Überschüsse" die Möglichkeit, vom Versicherer die Auszahlung seiner Versicherung zu verlangen. Eine Auszahlung ist möglich sobald Deckungskapital und verzinslich angesammelte Überschussanteile zusammen die vereinbarte Versicherungssumme ergeben.

Der nächste Begriff ist ABRV.

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