AbschlussagentWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Als Abschlussagent befindet man sich zwischen Versicherungsvertreter und Handelsvertreter. Der Abschlussagent besitzt die Vollmacht Verträge abzuschließen, sie zu verlängern, zu kündigen oder von ihnen zurückzutreten. In der Krankenversicherung sind Abschlussagenten eher selten, da über Annahme eines Risikos der Vorstand des Unternehmens oder deren Direktionsbetrieb entscheidet.
Der nächste Begriff ist
Abschlusskosten.
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