AbschreibeversicherungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Die Abschreibeversicherung wird auch als Abschreibepolice bezeichnet und dient zur Vereinfachung in der Warentransportversicherung. Nachdem die anfängliche Versicherungssumme festgesetzt und die daraus resultierende Versicherungsprämie berechnet wurde, werden die jeweiligen Beträge abgeschrieben. Die Versicherungssumme verringert sich somit stetig um die Höhe der jeweiligen Beträge.
Der nächste Begriff ist
Abstinenz.
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