Abstrakte Verweisung


Abstrakte Verweisung

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Lexikon-Eintrag:

Abstrakte Verweisung ist ein Begriff in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Kann eine berufsunfähige Person auf einen anderen Beruf umgeschult werden, den er bei Eintritt der Berufsunfähigkeit noch nicht ausgeübt hat, so wird er abstrakt verwiesen. Die andere Tätigkeit muss der vorherigen Lebensstellung entsprechen.

Der nächste Begriff ist Abszess.

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