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Lexikon-Eintrag:Die Abtreibung bezeichnet den Abbruch einer bestehenden Schwangerschaft. Basierend auf Paragraph 218 kann dieser Eingriff aus medizinischen Gründen notwendig werden. Auf Wunsch der Schwangeren kann sie nach Wahrnehmen eines Termines durch qualifizierte Berater, z.B. der Caritas, auch straffrei durch einen Arzt vorgenommen werden.
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Abtretung - allgemein.
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