Abtretung - KFZWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
Unser Hauptgeschäft ist die private Krankenversicherung, einen kostenlosen Vergleich können Sie sich über die Startseite rechnen lassen.
Lexikon-Eintrag:Bei einer Abtretung, auch Zession oder Cession genannt, überträgt ein Gläubiger (Zedent) eine Forderung auf eine andere Person, die dann der neue Gläubiger (Zessionar) wird. Diese Abtretung wird durch einen Vertrag zwischen Zedent und Zessionar geregelt. Der Zessionar erhält damit auch alle Rechte und Nebenrechte zur Forderung, während der Zedent jegliche Beziehungen zur Forderung verliert. Im Fall eines KFZ-Unfalls wird der Zedent stattdessen zum Unfall-Zeugen.
Der nächste Begriff ist
ABU.
Das Lexikon ist manuell von Usern zusammengetragen. Wir hoffen, dass Ihnen diese Infos zu Abtretung - KFZ weiterhelfen. Zum Lexikon-Anfang.
|