Abtretung - KFZ


Abtretung - KFZ

Willkommen auf unserem Versicherungslexikon.
Unser Hauptgeschäft ist die private Krankenversicherung, einen kostenlosen Vergleich können Sie sich über die Startseite rechnen lassen.

Lexikon-Eintrag:

Bei einer Abtretung, auch Zession oder Cession genannt, überträgt ein Gläubiger (Zedent) eine Forderung auf eine andere Person, die dann der neue Gläubiger (Zessionar) wird. Diese Abtretung wird durch einen Vertrag zwischen Zedent und Zessionar geregelt. Der Zessionar erhält damit auch alle Rechte und Nebenrechte zur Forderung, während der Zedent jegliche Beziehungen zur Forderung verliert. Im Fall eines KFZ-Unfalls wird der Zedent stattdessen zum Unfall-Zeugen.

Der nächste Begriff ist ABU.

Das Lexikon ist manuell von Usern zusammengetragen.
Wir hoffen, dass Ihnen diese Infos zu Abtretung - KFZ weiterhelfen. Zum Lexikon-Anfang.

Diese Erklärung ist frei von Usern eingestellt. Sollte einer der Texte in gleicher Form an einer anderen Stelle verwendet werden, bitte benachrichtigen Sie uns kurz. Bitte haben Sie Verständnis dafür dass dies trotz sorgfältiger Kontrolle möglich sein kann.

Wir hoffen, dass Sie Ihre gewünschten Informationen hier finden, dennoch unterliegen alle Texte und Inhalte dieser Seiten dem Urheberrecht und dürfen nicht kopiert und/oder anderweitig genutzt werden. In jedem Fall werden bei Zuwiderhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet. Eine Genehmigung der Nutzung dieser Daten ist hiermit ausdrücklich untersagt.