Abwasserschäden / HaftpflichtWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
Unser Hauptgeschäft ist die private Krankenversicherung, einen kostenlosen Vergleich können Sie sich über die Startseite rechnen lassen.
Lexikon-Eintrag:Nach den allgemeinen Haftpflichtbedingungen sind Schäden durch Abwasser ausgeschlossen. Sachschäden durch häusliches Abwasser, die im Gebäude selbst anfallen, sind im Rahmen der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung mitversichert. Auch Schäden die durch den Rückstau des Straßenkanals auftreten, werden dort mit abgedeckt.
Industrielle und gewerbliche Abwässer sind ausgeschlossen.
Der nächste Begriff ist
Abweichende Vereinbarung.
Das Lexikon ist manuell von Usern zusammengetragen. Wir hoffen, dass Ihnen diese Infos zu Abwasserschäden / Haftpflicht weiterhelfen. Zum Lexikon-Anfang.
|