Abwasserschäden / Haftpflicht


Abwasserschäden / Haftpflicht

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Lexikon-Eintrag:

Nach den allgemeinen Haftpflichtbedingungen sind Schäden durch Abwasser ausgeschlossen. Sachschäden durch häusliches Abwasser, die im Gebäude selbst anfallen, sind im Rahmen der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung mitversichert. Auch Schäden die durch den Rückstau des Straßenkanals auftreten, werden dort mit abgedeckt. Industrielle und gewerbliche Abwässer sind ausgeschlossen.

Der nächste Begriff ist Abweichende Vereinbarung.

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