Abweichende VereinbarungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Bei Arztrechnungen wird die Gebührenverordnung für Ärzte zugrunde gelegt. Eine abweichende Vereinbarung der Vergütungshöhe wird Abdingung genannt. Sollte es zu einer Abweichung kommen, muss dies vor der Behandlung im Vorfeld mit dem Arzt geklärt worden sein. Dies kann nur in schriftlicher Form geschehen.
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Abweichungen.
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