AbweichungenWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Sollten Angaben im Versicherungsschein von denen im Versicherungsantrag abweichen, besteht für den Antragssteller ein Widerspruchsrecht von 4 Wochen. Dieser Widerspruch muss in schriftlicher Form erfolgen. Widerspricht der Antragssteller nicht innerhalb der Frist, so gelten die Abweichungen als rechtskräftig.
Der Versicherer hat allerdings die Pflicht, auf durchgeführte Änderungen im Versicherungsschein und daraus resultierende Folgen hinzuweisen. Geschieht dies nicht, ist der Vertrag so, wie er ursprünglich beantragt wurde, rechtsgültig.
Der nächste Begriff ist
Abwendungspflicht.
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