AbwicklungsgewinnWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Nachdem bei der Versicherungsgesellschaft ein Schadenseingang gemeldet wird, legt diese eine Schadenreserve an. Dabei wird die ungefähre Höhe des Schadens geschätzt. Ist der Schaden abgerechnet, wird die Schadenakte geschlossen. Ist nun der Betrag der geleisteten Schadenzahlung geringer als die angelegte Schadenreserve, so bezeichnet man die verbleibende Schadenreseve als Abwicklungsgewinn.
Der nächste Begriff ist
Abwicklungsverlust.
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