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Lexikon-Eintrag:Im Zusammenhang mit Versicherungsleistungen bedeutet adäquat, dass der Schädiger auch für die Schäden aufkommen muss, die aus dem ursprünglichen Schaden entstanden sind. Der Schädiger muss also an den Folgeschäden nicht zwingend die Schuld tragen, es reicht aus, wenn seine Schuld die Ursache des Schadens war.
Der nächste Begriff ist
ADB.
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