AdoptivkinderWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Generell sind Adoptivkinder leiblichen Kindern gleichgestellt. Das heißt, bei der privaten Krankenversicherung muss ein eigener Beitrag für sie gezahlt werden. Durch eine Nachversicherung kann ohne Gesundheitsprüfung oder Wartezeit das Adoptivkind nachversichert werden. Voraussetzung hierfür ist eine 3-monatige vertragliche Gebundenheit eines Elternteils bei der Versicherung. Zudem muss das Kind minderjährig sein.
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keinen Unterschied zu einem leiblichen Kind. Das Kind wird wie ein leibliches Kind bei den Eltern mitversichert, zahlt dieselben Beiträge und erhält dieselben Ansprüche.
Der nächste Begriff ist
Adrenalin.
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