AktuarVWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
Unser Hauptgeschäft ist die private Krankenversicherung, einen kostenlosen Vergleich können Sie sich über die Startseite rechnen lassen.
Lexikon-Eintrag:AktuarV ist die Abkürzung für Aktuarverordnung. Bei der Aktuvarverordnung handelt es sich um die Deckungsrückstellung des Versicherungsunternehmens zur Erfüllbarkeit vertraglicher Ansprüche gegenüber den Versicherungsnehmern. Dieser Kapitalwert wird mit Hilfe versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt. Hiervon betroffene Versicherungen sind: Lebensversicherung, Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung sowie Unfallversicherung.
Der nächste Begriff ist
Akupunktur.
Das Lexikon ist manuell von Usern zusammengetragen. Wir hoffen, dass Ihnen diese Infos zu AktuarV weiterhelfen. Zum Lexikon-Anfang.
|