Allgemeinärztliche BehandlungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Die Allgemeinärztliche Behandlung stellt die Grundversorgung eines Patienten sicher. Gemeint ist hiermit zum Einen die Behandlung durch einen Allgemeinmediziner oder praktischen Arzt ohne spezielle Fachbezeichnung, zum Anderen die Versorgung von Patienten im Krankenhaus mit grundlegenden Leistungen. Sonderbehandlungen und -wünsche, wie zum Beispiel Chefarztbehandlung, sind nicht abgedeckt.
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