Allgemeine UnfallversicherungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Die gesetzliche Unfallversicherung gehört zu der gegliederten Sozialversicherung. Sie soll dazu beitragen, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu reduzieren und Aufklärung zu bieten. Kommt es trotzdem zu einem Arbeitsunfall oder Berufserkrankung, setzt sich die Unfallversicherung ein, um eine Genesung bzw. ein Wiedereintritt zu sichern.
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Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen.
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