Allgemeine WartezeitWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Bei einer privaten Krankheitskostenvollversicherung und Krankentagegeldversicherung gibt es eine allgemeine Wartezeit für sämtliche Leistungen. Gerechnet werden 3 Monate ab dem tatsächlichen Versicherungsbeginn der privaten Krankenversicherung. Bei Unfällen kann die Wartezeit jedoch entfallen. Ebenso kann sie bei Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung innerhalb der ersten vier Wochen entfallen. War der Versicherer für mindestens 8 Monate gesetzlich versichert, entsteht keine Wartezeit beim Übergang zur PKV.
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