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Lexikon-Eintrag:Unter dem allgemeinen Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung versteht man den einheitlichen Beitragssatz, den ein Pflichtversicherter bezahlen muss. Dieser wird von dem Bundesgesundheitsministerium festgelegt. Der Beitrag liegt zur Zeit bei 14,9% des beitragspflichtigen Einkommens.
Für sämtliche Krankenversicherungen ist die Höhe dieses Beitragssatzes bindend.
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Allgemeiner Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung.
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