Allgemeiner Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung


Allgemeiner Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung

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Lexikon-Eintrag:

Die Beitragssätze werden je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Seit 2009 gibt es mit dem Gesundheitsfonds einen einheitlichen Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung. Der Beitragssatz beläuft sich seit dem 1. Juli 2009 auf 14,9 %. Des Weiteren muss von jedem Versicherten ein Zusatzbeitrag von 0,9 % aufgebracht werden. Der allgemeine Beitragssatz gilt für Mitglieder, die bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Fortzahlung ihres Arbeitsentgelts begründen.

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